Ein Scheidungsverfahren hat acht Stationen. Die meisten erledigen sich ohne Ihr Zutun. An drei Stellen hängt das Tempo aber von Ihnen ab: bei den Unterlagen, beim Fragebogen zum Versorgungsausgleich und bei der Frage, ob Sie sich über die Folgesachen einigen. Ausführlich mit allen Zwischenschritten ist das unter Ablauf der Ehescheidung beschrieben.
Die Stationen im Überblick
- Erstberatung und Angaben. Im kostenfreien Erstgespräch kläre ich, ob das Trennungsjahr abgelaufen ist, welches Gericht zuständig ist und was offen ist. Die Daten für den Antrag können Sie über das Online-Scheidungsformular übermitteln.
- Kostenvoranschlag und Vollmacht. Sie erhalten eine Kostenschätzung auf Grundlage Ihrer Einkommensangaben sowie die Vollmacht. Erst mit der unterschriebenen Vollmacht kann ich für Sie tätig werden.
- Unterlagen. Benötigt werden vor allem die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden gemeinsamer minderjähriger Kinder. Bei ausländischen Urkunden kommen gegebenenfalls Übersetzungen hinzu. Wer Verfahrenskostenhilfe beantragt, füllt die amtliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aus und legt Belege bei.
- Einreichung. Mit Ihrer Freigabe reiche ich den Antrag elektronisch beim zuständigen Familiengericht ein. Für den Antragsteller besteht Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG).
- Aktenzeichen und Vorschuss. Das Gericht vergibt ein Aktenzeichen und fordert den Gerichtskostenvorschuss an. Nach Zahlung wird der Antrag dem anderen Ehegatten zugestellt. Er kann ohne eigenen Anwalt zustimmen.
- Versorgungsausgleich. Beide Ehegatten füllen einen Fragebogen aus, das Gericht holt die Auskünfte der Rentenversicherung und weiterer Versorgungsträger ein. Das ist der langwierigste Teil des Verfahrens. Er entfällt bei einer Ehezeit bis zu drei Jahren, wenn niemand ihn beantragt, oder bei einem wirksamen Ausschluss.
- Scheidungstermin. Beide Ehegatten werden persönlich angehört, vor allem zur Trennung und zum Scheitern der Ehe. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das meist in einer Viertelstunde erledigt. Ich begleite Sie zum Termin.
- Rechtskraft. Der Beschluss wird rechtskräftig, wenn binnen eines Monats nach schriftlicher Bekanntgabe keine Beschwerde eingeht. Verzichten beide anwaltlich vertretenen Ehegatten im Termin auf Rechtsmittel, tritt die Rechtskraft sofort ein.
Wie lange das dauert
Ohne Versorgungsausgleich ist ein einvernehmliches Verfahren oft in wenigen Monaten abgeschlossen. Mit Versorgungsausgleich dauert es in der Regel deutlich länger, weil das Gericht auf die Auskünfte aller Versorgungsträger warten muss. Ein halbes Jahr bis ein Jahr ist dann realistisch, bei Beamten, Betriebsrenten oder Anrechten im Ausland auch mehr. Streitige Folgesachen verlängern das Verfahren zusätzlich.
Was Sie selbst beschleunigen können
Die Heiratsurkunde frühzeitig beim Standesamt anfordern. Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich vollständig und schnell zurückschicken. Lücken im Rentenkonto vorab über eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung schließen. Und Folgefragen wie Unterhalt oder Vermögen möglichst vor dem Antrag klären, damit sie nicht im Verbund mitverhandelt werden müssen.
Kosten im Verlauf
Den Gerichtskostenvorschuss zahlt zunächst der Antragsteller. Ohne diese Zahlung stellt das Gericht den Antrag nicht zu. Am Ende werden die Gerichtskosten in der Regel zwischen den Ehegatten geteilt, die Anwaltskosten trägt jeder für seinen eigenen Anwalt. Wie hoch beides ausfällt, hängt vom Verfahrenswert ab, der sich vor allem nach dem Nettoeinkommen beider Ehegatten richtet. Die Anwaltsgebühren können Sie auf Wunsch in Raten zahlen. Reicht das Einkommen für die Verfahrenskosten nicht aus, prüfe ich mit Ihnen die Verfahrenskostenhilfe (umgangssprachlich oft Prozesskostenhilfe genannt).
Telefon München: 089 99950505
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