Es ist Samstagmorgen in Schwabing. Anna und Michael sitzen am Küchentisch, zwischen ihnen dampft Kaffee und ein Stapel Unterlagen. Nach zwölf Ehejahren haben sie sich auseinandergelebt – aber sie sind sich einig: Die Trennung soll fair ablaufen, ohne Rosenkrieg, ohne teure Anwaltskämpfe. “Können wir das nicht einfach gemeinsam regeln?”, fragt Anna. Die Antwort lautet: Ja. Eine einvernehmliche Scheidung macht genau das möglich – und spart Zeit, Nerven und Geld.
Was bedeutet einvernehmliche Scheidung?
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn sich beide Ehepartner über alle wesentlichen Punkte einig sind. Das betrifft vor allem:
- Die Scheidung selbst – beide wollen sich trennen
- Den Unterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt)
- Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
- Die Regelung zum Sorgerecht und Umgang mit gemeinsamen Kindern
- Den Zugewinnausgleich
- Den Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)
Wichtig: Einvernehmlich heißt nicht, dass Sie sich über alles freuen müssen. Es bedeutet lediglich, dass Sie bereit sind, gemeinsam faire Lösungen zu finden, statt vor Gericht gegeneinander zu kämpfen. In München werden am Familiengericht am Amtsgericht München jedes Jahr Hunderte solcher Scheidungen durchgeführt – oft deutlich schneller und kostengünstiger als streitige Verfahren.
Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung
Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste: das Trennungsjahr. Sie müssen mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann. Getrennt leben bedeutet, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht – Sie können durchaus noch unter einem Dach wohnen, müssen aber getrennte Haushalte führen.
Darüber hinaus gilt:
- Beide Partner müssen der Scheidung zustimmen
- Mindestens ein Ehepartner benötigt einen Anwalt (Anwaltszwang vor dem Familiengericht)
- Der Scheidungsantrag muss beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden
Ein großer Vorteil der einvernehmlichen Scheidung: Sie benötigen nur einen Anwalt. Der andere Partner kann dem Scheidungsantrag einfach zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein. Das halbiert die Anwaltskosten bereits erheblich.
Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung in München
Der Weg zur rechtskräftigen Scheidung läuft auch bei Einvernehmen nach einem klaren Schema ab:
1. Vorbereitung und Regelung offener Punkte
Bevor Sie den Scheidungsantrag stellen, sollten Sie alle wichtigen Punkte klären. Erstellen Sie gemeinsam eine Liste: Wer bleibt in der Wohnung? Wie wird das Sparkonto aufgeteilt? Wie oft sieht jeder Elternteil die Kinder? Viele Paare setzen diese Vereinbarungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung fest – ein Dokument, das später notariell beurkundet werden kann und Rechtssicherheit schafft.
2. Einreichung des Scheidungsantrags
Ein Anwalt stellt für einen der Partner den Scheidungsantrag beim Familiengericht. In München ist das in der Regel das Amtsgericht München, Familienabteilung. Der Antrag enthält alle wichtigen Angaben zu Ihrer Ehe, zum Trennungsdatum und zu den getroffenen Vereinbarungen.
3. Versorgungsausgleich
Das Gericht prüft automatisch den Versorgungsausgleich – also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Beide Partner erhalten Fragebögen, die ausgefüllt werden müssen. Dieser Schritt nimmt oft einige Wochen in Anspruch, weil die Rentenversicherungsträger beteiligt werden.
4. Gerichtstermin
Wenn alle Unterlagen vorliegen, setzt das Gericht einen Termin an. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dieser Termin meist kurz und unproblematisch. Der Richter fragt beide Partner, ob sie geschieden werden möchten, prüft die Vereinbarungen und spricht dann die Scheidung aus. In München dauert ein solcher Termin oft nur 15 bis 30 Minuten.
5. Rechtskraft
Nach dem Termin haben beide Partner noch eine Frist, um Rechtsmittel einzulegen. Tun sie das nicht, wird die Scheidung nach etwa einem Monat rechtskräftig. Erst dann sind Sie offiziell geschieden und können beispielsweise erneut heiraten.
Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Die Kosten setzen sich aus Gerichtskosten und Anwaltskosten zusammen. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der sich aus Ihren Einkommen und Vermögenswerten errechnet.
Ein Beispiel: Bei einem Verfahrenswert von 10.000 Euro liegen die Gerichtskosten bei etwa 300 Euro, die Anwaltskosten bei rund 1.200 Euro. Insgesamt also etwa 1.500 Euro. Weil bei einer einvernehmlichen Scheidung nur ein Anwalt nötig ist, sparen Sie im Vergleich zur streitigen Scheidung mehrere Tausend Euro.
Tipp: Teilen Sie sich die Kosten fair auf. Viele Paare übernehmen jeweils die Hälfte der Gesamtkosten – das entspricht dem Gedanken der Einvernehmlichkeit.
Aktuelle Entwicklungen
In den letzten Jahren hat sich die Praxis der einvernehmlichen Scheidung weiterentwickelt. Immer mehr Paare nutzen Online-Angebote, um die Scheidung vorzubereiten und einzureichen – ohne dass persönliche Termine in der Kanzlei nötig sind. Gerade in München, wo viele Menschen beruflich stark eingespannt sind, wird diese Möglichkeit geschätzt.
Auch die Gerichte haben ihre Abläufe angepasst. Viele Familiengerichte bieten inzwischen digitale Aktenführung und beschleunigte Verfahren an, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Das verkürzt die Wartezeiten deutlich.
Ein weiterer Trend: Mediation wird beliebter. Paare, die sich in einzelnen Punkten nicht einig sind, suchen gemeinsam einen Mediator auf, der neutrale Lösungen erarbeitet. Das Ergebnis wird dann in die Scheidungsfolgenvereinbarung übernommen. So bleibt die Scheidung einvernehmlich, auch wenn der Weg dorthin etwas Unterstützung braucht.
Zudem achten Anwälte und Gerichte verstärkt auf das Kindeswohl. In München gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die Eltern bei der Ausarbeitung von Umgangsregelungen unterstützen – kostenlos und vertraulich.
Praktische Tipps für Ihre einvernehmliche Scheidung
Damit Ihre Scheidung reibungslos verläuft, sollten Sie einige Punkte beachten:
- Sprechen Sie offen miteinander: Je klarer Sie Ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern, desto leichter finden Sie Lösungen.
- Dokumentieren Sie alles schriftlich: Vereinbarungen zu Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht sollten Sie schriftlich festhalten – am besten in einer notariellen Vereinbarung.
- Holen Sie alle Unterlagen zusammen: Gehaltsnachweise, Rentenauskünfte, Kontoauszüge – je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller läuft das Verfahren.
- Denken Sie an die Kinder: Sorge- und Umgangsregelungen sollten immer das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt stellen, nicht Ihre eigenen Befindlichkeiten.
- Nutzen Sie professionelle Hilfe: Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden und alle rechtlichen Aspekte korrekt zu regeln.
Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung
Wie lange dauert eine einvernehmliche Scheidung in München?
In der Regel dauert eine einvernehmliche Scheidung zwischen vier und sechs Monaten – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Scheidungsantrag beim Gericht eingereicht wird. Die genaue Dauer hängt davon ab, wie schnell die Rentenversicherungsträger die Auskünfte zum Versorgungsausgleich liefern und wie ausgelastet das Familiengericht ist. In München können die Wartezeiten je nach Jahreszeit variieren.
Können wir auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten. Das ist sinnvoll, wenn die Ehe nur kurz gedauert hat (unter drei Jahren) oder wenn beide Partner ähnlich hohe Rentenansprüche haben. Ein solcher Verzicht muss notariell beurkundet werden und sollte gut überlegt sein, da er langfristige finanzielle Folgen hat. Lassen Sie sich dazu unbedingt beraten.
Was passiert, wenn wir uns doch noch streiten?
Wenn während des Verfahrens Streit aufkommt, wird aus der einvernehmlichen eine streitige Scheidung. Das bedeutet, dass beide Partner einen eigenen Anwalt benötigen und das Gericht über strittige Punkte entscheiden muss. Das Verfahren wird dann deutlich länger und teurer. Deshalb lohnt es sich, Konflikte frühzeitig anzusprechen und gegebenenfalls einen Mediator einzuschalten, bevor der Streit eskaliert.
Fazit: Einvernehmlich scheiden – mit Respekt und Weitsicht
Eine einvernehmliche Scheidung ist der beste Weg, um eine Ehe würdevoll zu beenden. Sie spart nicht nur Kosten und Zeit, sondern schont auch die Nerven – und vor allem die Kinder. Wer respektvoll miteinander umgeht, klare Vereinbarungen trifft und sich professionell begleiten lässt, kann den Neuanfang gelassen angehen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.