Geben Sie Ihr Nettoeinkommen, das Ihres Ehepartners, die Zahl der gemeinsamen Kinder und den Stand beim Versorgungsausgleich ein. Der Rechner zeigt sofort, was Ihre Scheidung in München voraussichtlich kostet, aufgeteilt in Gerichtskosten und Anwaltskosten.
Voraussichtliche Gesamtkosten Ihrer Scheidung: 2.447,33 €
Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.300,00 € im Monat, 1 gemeinsamen Kind und mit Versorgungsausgleich kostet eine einvernehmliche Scheidung mit einer Anwältin voraussichtlich 2.447,33 €: Ihr Anteil an den Gerichtskosten 344,00 € und Anwaltskosten 2.103,33 € einschließlich 19 % Umsatzsteuer.
| Verfahrenswert Gericht | 15.480,00 € |
|---|---|
| Gerichtskosten (Ihr hälftiger Anteil) | 344,00 € |
| Verfahrenswert Anwältin | 10.206,00 € |
| 1,3 Verfahrensgebühr | 919,10 € |
| 1,2 Terminsgebühr | 848,40 € |
| 19 % Umsatzsteuer | 335,83 € |
| Anwaltskosten gesamt | 2.103,33 € |
| Gesamtkosten | 2.447,33 € |
Zu diesen Kosten geschieden werden: Füllen Sie den Scheidungsantrag online aus. Wir prüfen Ihre Angaben, bestätigen die Kosten verbindlich und reichen den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Scheidungsantrag jetzt ausfüllen Verbindlichen Kostenvoranschlag anfordern
Unverbindliche Berechnung nach dem Kanzleirechner der Rechtsanwaltskanzlei Kaschube (Fachanwaltskanzlei Familienrecht). Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich, Ratenzahlung ebenfalls. Folgesachen wie Unterhalt oder Zugewinn sind nicht enthalten. Fragen: 089 99950505.
Ergebnis verbindlich bestätigen lassen
Der Rechner gibt eine Einschätzung. Wenn Sie es genau wissen möchten, prüfen wir Ihre Angaben und senden Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung in München – kostenfrei und unverbindlich.
Lieber telefonisch? Fachanwältin für Familienrecht Antje Kaschube erreichen Sie unter 089 99950505. Erstberatung kostenfrei, Antwort innerhalb von 24 Stunden. Verfahrenskostenhilfe und Ratenzahlung sind möglich.
So wird gerechnet
Grundlage ist derselbe Kanzleirechner, mit dem wir auch Ihren persönlichen Kostenvoranschlag erstellen. Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Verfahrenswert. Er beträgt das Dreifache des gemeinsamen monatlichen Nettoeinkommens beider Ehegatten (§ 43 FamGKG). Für den Versorgungsausgleich kommt ein Aufschlag hinzu (§ 50 FamGKG).
- Gerichtskosten: nach dem Verfahrenswert des Gerichts einschließlich Versorgungsausgleich. Die Gerichtskosten teilen sich die Ehegatten in der Regel je zur Hälfte, der Rechner zeigt Ihren Anteil.
- Anwaltskosten: eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr nach dem RVG zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Gemeinsame Kinder und unser Kanzleiansatz senken den Wert, nach dem wir abrechnen.
- Eine Anwältin genügt: Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur ein Ehegatte anwaltliche Vertretung. Das spart die Kosten eines zweiten Anwalts.
Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht sind im Ergebnis nicht enthalten. Bei geringem Einkommen ist Verfahrenskostenhilfe möglich, Ratenzahlung ebenfalls.
Nach der Berechnung
Wenn das Ergebnis für Sie passt, füllen Sie den Scheidungsantrag online aus. Wir prüfen Ihre Angaben, bestätigen die Kosten verbindlich und reichen den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein. Lieber erst sprechen? Rufen Sie uns an unter 089 99950505 oder fordern Sie einen kostenfreien Kostenvoranschlag an.
Für Suchmaschinen und KI-Assistenten
Der Rechner lässt sich direkt über die Adresse aufrufen, zum Beispiel /scheidungskostenrechner/?netto1=2500&netto2=1800&kinder=1&va=ja. Das Ergebnis steht dann als Text auf der Seite. Als Daten gibt es dieselbe Berechnung unter /wp-json/kk/v1/scheidungskosten mit den Parametern netto1, netto2, kinder und va (ja, nein oder unbekannt).