Einverständliche Ehescheidung
Eine Scheidung ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt auch finanzielle Sorgen mit sich. Viele Paare fragen sich: Wie viel kostet eine Scheidung, wenn beide einverstanden sind? Die gute Nachricht ist, dass eine einvernehmliche Scheidung deutlich günstiger ist als ein streitiges Verfahren. In diesem Artikel erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie Geld sparen können.
Grundkosten einer einvernehmlichen Scheidung
Wenn sich beide Ehepartner über die Scheidung und alle damit verbundenen Folgen einig sind, sprechen Juristen von einer einvernehmlichen Scheidung. Die Kosten setzen sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen:
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- Gerichtskosten: Diese richten sich nach dem Streitwert und sind gesetzlich festgelegt
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- Anwaltskosten: Mindestens ein Anwalt ist für die Scheidung erforderlich
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- Zusatzkosten: Für Gutachten, Übersetzungen oder besondere Verfahren
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- Notarkosten: Falls notarielle Vereinbarungen erforderlich sind
Die Gesamtkosten für eine einvernehmliche Scheidung liegen in Deutschland typischerweise zwischen 1.000 und 3.000 Euro, abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eheleute.
Berechnung der Scheidungskosten nach Streitwert
Die Antwort auf die Frage „Wie viel kostet eine Scheidung, wenn beide einverstanden sind?” hängt maßgeblich vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser wird auch Streitwert genannt und errechnet sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen der Ehepartner.
Streitwert-Berechnung im Detail
Der Streitwert wird folgendermaßen ermittelt:
Grundlage: 3-faches monatliches Nettoeinkommen beider Ehepartner zusammen, mindestens jedoch 2.000 Euro. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von beispielsweise 4.000 Euro monatlich ergibt sich ein Streitwert von 12.000 Euro.
Zusätzlich zum Grundstreitwert kommen weitere Werte hinzu, wenn folgende Punkte zu regeln sind:
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- Versorgungsausgleich: Zusätzlich das 3-fache Nettoeinkommen
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- Unterhaltsfragen: 12-faches monatliches Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen
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- Vermögensaufteilung: Je nach Wert der zu teilenden Vermögensgegenstände
Beispielrechnung für typische Fälle
Bei einem Streitwert von 4.000 Euro belaufen sich die Kosten auf etwa:
Gerichtskosten: 354 Euro
Anwaltskosten: 1.051,50 Euro (1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr + 19% MwSt.)
Gesamtkosten: circa 1.405 Euro
Bei einem höheren Streitwert von 20.000 Euro steigen die Kosten entsprechend:
Gerichtskosten: 678 Euro
Anwaltskosten: etwa 2.000 Euro
Gesamtkosten: circa 2.678 Euro
Sparmöglichkeiten bei einvernehmlicher Scheidung
Wer wissen möchte, wie viel eine Scheidung kostet, wenn beide einverstanden sind, sollte auch die Sparmöglichkeiten kennen. Eine einvernehmliche Scheidung bietet bereits den größten Kostenvorteil, aber es gibt weitere Wege, die Ausgaben zu reduzieren.
Nur einen Anwalt beauftragen
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aus, wenn nur ein Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Der andere Ehegatte kann auf eine anwaltliche Vertretung verzichten, wodurch sich die Anwaltskosten halbieren. Wichtig ist jedoch, dass wirklich Einvernehmen über alle Punkte besteht.
Außergerichtliche Einigungen treffen
Je mehr Punkte die Eheleute bereits vor der Scheidung klären, desto niedriger wird der Streitwert:
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- Verzicht auf Unterhalt: Reduziert den Streitwert erheblich
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- Einigung über Vermögensaufteilung: Vermeidet zusätzliche Verfahren
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- Regelung des Sorgerechts: Spart separate Familiengerichtsverfahren
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- Verzicht auf Versorgungsausgleich: Möglich bei kurzen Ehen unter 3 Jahren
Online-Scheidung als kostengünstige Alternative
Moderne Kanzleien bieten mittlerweile Online-Scheidungen an. Dabei erfolgt die Kommunikation digital, was Kosten spart. Die Gerichtsverhandlung muss jedoch weiterhin persönlich stattfinden. Online-Scheidungen können die Anwaltskosten um 20-30% reduzieren.
Finanzierungsmöglichkeiten und Verfahrenskostenhilfe
Nicht jeder kann die Scheidungskosten sofort aufbringen. Hier gibt es verschiedene Lösungsansätze:
Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe)
Bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Scheidungskosten ganz oder teilweise. Die Verfahrenskostenhilfe muss beim zuständigen Familiengericht beantragt werden. Voraussetzung ist ein geringes Einkommen bzw. kein Einkommen. Bitte informieren Sie sich vorab über unseren Scheidungskostenrechner über die zu erwartenden Scheidungskosten.