Sparen Sie Scheidungskosten

Lassen Sie sich unverbindlich Ihre konkreten Scheidungskosten berechnen. Nutzen Sie den Vorteil der Reduzierungsmöglichkeiten um 30 % sowie die Abzüge für Ihre minderjährigen Kinder. Die Kostenanfrage ist für Sie unverbindlich und löst kein Mandatsverhältnis aus.

    Unverbindliche Berechnung Scheidungskosten

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    Ausgleich der Rentenanwartschaften bzw. Rentenpunkte.

    janein, bis heute dauerte die Ehe einschließlich Trennungszeit unter drei Jahrenein, der Versorgungsausgleich wurde durch einen Notarvertrag ausgeschlossennein, da beide Ehepartner im Scheidungsverfahren verzichtenunbekannt, ich benötige weitere Beratung

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    Ihr monatliches Nettoeinkommen

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    Mitteilung, Kommentar oder Frage an die Fachanwaltskanzlei für Familienrecht

    Die Kosten Ihrer Scheidung richten sich nach dem zusammengerechneten Nettoeinkommen der Ehegatten, daher fragen wir Ihr monatliches Nettoeinkommen ab. Sie erhalten innerhalb 24 h konkrete Aufschlüsselung Ihrer Scheidungskosten mit weiteren wichtigen Informationen zu Ihrer Scheidung per E-Mail zugesendet. Wir garantieren Ihnen die geringst möglichen Kosten.

    Vorteile der einvernehmlichen Scheidung:

    • Einvernehmliche Scheidung: Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel kostengünstiger, es kann die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 % beantragt werden. Je geringer der Verfahrenswert umso geringer sind Ihre Scheidungskosten.
    • Berechnung der Kosten – Kostenvoranschlag:
    • Die Kosten für Ihr Scheidungsverfahren setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Diese werden anhand des Verfahrenswertes berechnet, der sich nach dem zusammengerechneten monatlichen Nettoeinkommen der Ehegatten richtet. Zirka Angaben sind ausreichend. Wir beantragen bei Gericht die Reduzierung des Verfahrenswerts um 30 %. Je geringer der Verfahrenswert, umso geringer sind die Kosten.

    Unser gratis Kostenvoranschlag mit weiteren wichtigen Informationen zu Ihrer Scheidung bietet Ihnen eine detaillierte Aufstellung Ihrer Scheidungskosten unter Berücksichtigung der möglichen Reduzierungen. Wir garantieren Ihnen die geringst möglichen Kosten.

    Einflussfaktoren auf die Kosten:

    • Der Verfahrenswert als Grundlage für die Scheidungskosten ist abhängig vom Nettoeinkommen der Ehegatten.
    • Die Anzahl der beauftragten Anwälte beeinflusst ebenfalls die Kosten. Für die einverständliche Scheidung benötigen Sie nur einen Anwalt, der die Scheidung beantragt und der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu. Die Kosten für den Anwalt können sich die Ehegatten teilen und sowie die Scheidungskosten um weitere 50 % reduzieren. Gern bereiten wir entsprechende Kostenteilungsvereinbarungen mit vor.
    • Wir gewähren unseren Mandanten eine zinslose Ratenzahlung auf 10 Monate

    Für eine individuelle Beratung und einen kostenlosen Kostenvoranschlag stehen unsere Fachanwälte zur Verfügung. Sie beraten Sie umfassend und transparent über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Inanspruchnahme möglicher Verfahrenskostenhilfe.