Asymmetrisches Wechselmodell: Der BGH sagt, wie der Kindesunterhalt zu berechnen ist
Betreut ein Elternteil das Kind deutlich mehr als im klassischen Residenzmodell, aber erkennbar weniger als zur Hälfte, bleibt es beim Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der BGH hat entschieden: Die erweiterte Betreuung wird nicht über eine Quote abgebildet, sondern über eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle und einen zusätzlichen Abschlag von typischerweise 10 %, in Ausnahmefällen höchstens 15 %.
