Fachanwaltskanzlei Familienrecht / Scheidungsrecht München

Was kostet Ihre Scheidung in München?

Einvernehmliche Scheidung
Wir beantragen 30 % weniger Verfahrenswert
Der Verfahrenswert bestimmt Gerichts- und Anwaltskosten. Sind Sie sich einig, beantragen wir die Herabsetzung um 30 %. Ratenzahlung möglich.
Über die Herabsetzung entscheidet das Familiengericht im Einzelfall.

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    über 20 Jahre Familienrechtüber 2.500 begleitete Verfahren



    Optional: Angaben für eine genaue Kostenberechnung (Einkommen, Kinder, Rentenausgleich)

    Diese Angaben sind freiwillig. Mit ihnen können wir Ihre Kosten genau einschätzen – ohne sie melden wir uns trotzdem bei Ihnen.



    Ihre Angaben gehen ausschließlich an Fachanwältin für Familienrecht Antje Kaschube und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 203 StGB). Keine Weitergabe an Dritte, kein Newsletter. Datenschutz

    Was danach passiert: Sie bekommen innerhalb weniger Stunden Ihre schriftliche Kosteneinschätzung per E-Mail. Kein automatischer Anruf, keine Verpflichtung – Sie entscheiden in Ruhe, ob es weitergeht. Auch bei geringem Einkommen: Verfahrenskostenhilfe und Ratenzahlung sind möglich.

    Kostenfreie Erstberatung Antwort in wenigen Stunden Verfahrenskostenhilfe & Ratenzahlung möglich Anwaltliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) SSL-verschlüsselt

    Scheidungsanwalt München

    Scheidung in München – Fachanwaltskanzlei für Familienrecht. Über 20 Jahre Erfahrung, mehr als 2.500 begleitete Verfahren. Kostenfreie Erstberatung, Antwort innerhalb weniger Stunden – ein Telefontermin ist oft noch am selben Tag möglich.

    Scheidungsantrag stellen Kostenfreie Erstberatung
    Fachanwaltskanzlei für Familienrecht
    Franz-Joseph-Straße 11, 80801 München
    20+ Jahre Familienrecht
    Bundesweit tätig – Gerichtsvertretung in ganz Deutschland
    Spezialisiert auf Unterhalt, Vermögensaufteilung & Sorgerecht
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    Scheidung in München: Fachanwältin Antje Kaschube

    Ihre Ansprechpartnerin

    Fachanwältin Antje Kaschube

    Seit 2003 als Rechtsanwältin zugelassen, seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht. Beratung in Schwabing und in der Maxvorstadt, auf Wunsch auch telefonisch oder per Video.

    5,0 · 59 Google-BewertungenSSL-verschlüsseltAnwaltliche Schweigepflicht

    Aktuelles aus dem Familienrecht

    Beschluss vom 15.04.2026 · BGH XII ZB 415/25

    Asymmetrisches Wechselmodell: Der BGH sagt, wie der Kindesunterhalt zu berechnen ist

    Betreut ein Elternteil das Kind deutlich mehr als im klassischen Residenzmodell, aber erkennbar weniger als zur Hälfte, bleibt es beim Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der BGH hat entschieden: Die erweiterte Betreuung wird nicht über eine Quote abgebildet, sondern über eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle und einen zusätzlichen Abschlag von typischerweise 10 %, in Ausnahmefällen höchstens 15 %.

    Die Entscheidung im Einzelnen →

    Scheidung in München: das Wichtigste

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    Scheidungsverfahren in München: was vor Ort gilt

    Für Scheidungen aus dem Stadtgebiet und aus dem Landkreis München ist das Amtsgericht München, Abteilung für Familiensachen, zuständig. Verhandelt wird im Justizgebäude in der Pacellistraße 5. Welches Gericht im Einzelfall zuständig ist, regelt § 122 FamFG: Vorrangig zählt, wo einer von Ihnen mit den gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt. Leben keine gemeinsamen minderjährigen Kinder bei Ihnen, kommt es auf den letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt an, sofern einer von Ihnen dort noch wohnt, danach auf den Wohnsitz des Antragsgegners.

    Einige Punkte unterscheiden Münchner Verfahren von denen anderswo:

    • Münchner Modell: In Kindschaftssachen, vor allem bei Streit über Aufenthalt und Umgang, arbeitet das Familiengericht nach einem eigenen Leitfaden. Der erste Termin findet früh statt, das Jugendamt ist von Anfang an beteiligt, und Beratungsstellen werden eingebunden, wenn die Eltern eine Regelung selbst erarbeiten wollen. Rechtlich steht dahinter das Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § 155 FamFG, nach dem der erste Termin spätestens einen Monat nach Verfahrensbeginn stattfinden soll.
    • Süddeutsche Leitlinien: Das Oberlandesgericht München wendet beim Unterhalt neben der Düsseldorfer Tabelle die Süddeutschen Leitlinien an, die es gemeinsam mit den Oberlandesgerichten Bamberg, Karlsruhe, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken herausgibt. In Einzelfragen, etwa bei Selbstbehalten oder der Haftungsquote beider Eltern, weichen sie von den Leitlinien anderer Bezirke ab.
    • Immobilienwerte: Wohnungen und Häuser im Großraum München haben Werte, die den Zugewinnausgleich oft bestimmen. Bewertet wird zum Stichtag der Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Bei vermieteten Objekten ist neben dem Verkehrswert auch der Ertragswert zu prüfen.
    • Auslandsbezug: Viele Ehen in München sind binational. Dann ist zuerst zu klären, welches Gericht entscheiden darf (Brüssel IIb-Verordnung) und welches Scheidungsrecht anzuwenden ist (Rom III-Verordnung). Beides muss feststehen, bevor der Antrag geschrieben wird.

    Stadtgebiet und Umland

    Die Mandate kommen aus allen Stadtbezirken, aus Schwabing und der Maxvorstadt ebenso wie aus Pasing, Giesing, Trudering oder Solln, und aus den Landkreisen rund um München. Wer im Landkreis München wohnt, etwa in Unterschleißheim, Garching oder Unterhaching, landet ebenfalls beim Amtsgericht München.

    Für die übrigen Umlandgemeinden sind die örtlichen Amtsgerichte zuständig, zum Beispiel Dachau, Fürstenfeldbruck (auch für Germering), Starnberg, Freising oder Erding. Die Vertretung ist an jedem dieser Gerichte möglich. Welches Gericht für Sie zuständig ist, kläre ich im ersten Gespräch.

    Kanzlei und Fachanwältin

    Fachanwältin Antje Kaschube

    Antje Kaschube ist seit 2003 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 2008 Fachanwältin für Familienrecht. Den Titel verleiht die Rechtsanwaltskammer nur, wenn besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung nachgewiesen sind, unter anderem 120 bearbeitete familienrechtliche Fälle (§ 5 FAO). Danach ist jedes Jahr Fortbildung zu belegen (§ 15 FAO).

    Die Rechtsanwaltskanzlei Kaschube berät in München an zwei Standorten: Franz-Joseph-Straße 11 in Schwabing und Amalienstraße 71 in der Maxvorstadt. Vertreten werden Mandanten vor jedem deutschen Familiengericht, nicht nur in München.

    Der Schwerpunkt liegt auf Scheidung und Scheidungsfolgen. Ziel ist zuerst eine tragfähige Einigung. Wo sie nicht erreichbar ist, werden die Ansprüche gerichtlich durchgesetzt.

    Wie eine Scheidung abläuft

    Geschieden wird nur durch Beschluss des Familiengerichts auf Antrag eines Ehegatten (§ 1564 BGB). Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (§ 1565 Abs. 1 BGB). Das Gesetz vermutet das unwiderlegbar, wenn Sie seit einem Jahr getrennt leben und der andere zustimmt oder selbst die Scheidung beantragt, und nach drei Jahren Trennung auch gegen den Willen des anderen (§ 1566 BGB).

    Den Antrag reicht eine Anwältin oder ein Anwalt ein. Mit der Scheidung entscheidet das Gericht von Amts wegen über den Versorgungsausgleich. Unterhalt, Zugewinn, Wohnung oder Kinder kommen nur dann in dasselbe Verfahren, wenn jemand das beantragt (§ 137 FamFG). Vieles lässt sich auch außerhalb des Gerichts durch Vereinbarung regeln, was Zeit und Kosten spart.

    Bevor ich einen Antrag schreibe, kläre ich mit Ihnen die Ausgangslage: Seit wann leben Sie getrennt, welche Ansprüche bestehen auf beiden Seiten, wo liegen Risiken, und was wird das Verfahren voraussichtlich kosten. Erst danach entscheiden Sie, wie es weitergeht.

    Kostenfreie Ersteinschätzung: telefonisch unter 089 99950505 oder schriftlich über den Kostenvoranschlag.

    Tätigkeitsbereiche im Familienrecht

    Die Kanzlei arbeitet ausschließlich im Familienrecht. Zu den Schwerpunkten gehören:

    Alle Rechtsgebiete, auch die ohne Bezug zur Scheidung, finden Sie unter Familienrecht München.

    Typische Ausgangslagen

    Jede Scheidung hat ihre eigenen Fragen. Einige Konstellationen kehren aber immer wieder:

    1. Eltern minderjähriger Kinder. Die gemeinsame Sorge bleibt nach der Scheidung bestehen, solange niemand die Übertragung auf sich beantragt (§ 1671 BGB). Zu regeln sind meist Lebensmittelpunkt, Umgang (§ 1684 BGB) und Kindesunterhalt. Kommt es darüber zum Verfahren, gilt in München das Münchner Modell. In der Beratung frage ich deshalb früh, was für die Kinder im Alltag tatsächlich funktioniert.
    2. Beide berufstätig. Hier stehen Zugewinn und Versorgungsausgleich im Vordergrund, dazu steuerliche Fragen: die Wahl der Veranlagung für das Trennungsjahr (§ 26 EStG) und das Realsplitting beim Ehegattenunterhalt (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG).
    3. Selbstständige und Unternehmer. Unternehmen und Gesellschaftsanteile müssen für den Zugewinn bewertet werden. Nach der Rechtsprechung des BGH ist dabei eine latente Steuerlast wertmindernd zu berücksichtigen. Wer vorsorgen will, regelt das in einem Ehevertrag, etwa als modifizierte Zugewinngemeinschaft.
    4. Gemeinsame Immobilie. Zu entscheiden ist, ob einer übernimmt, ob verkauft wird oder ob es auf eine Teilungsversteigerung (§ 180 ZVG) hinausläuft. Bis dahin geht es um Nutzungsvergütung (§ 1361b Abs. 3 BGB) und um den Ausgleich der Kreditraten unter Gesamtschuldnern (§ 426 BGB).
    5. Auslandsbezug. Lebt ein Ehegatte im Ausland oder hat einer eine andere Staatsangehörigkeit, sind Zuständigkeit (Brüssel IIb, VO 2019/1111), anwendbares Scheidungsrecht (Rom III, VO 1259/2010) und Güterrecht (EuGüVO, VO 2016/1103) gesondert zu prüfen. Ausländische Urkunden brauchen häufig eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung. Beratung ist auch auf Englisch möglich: Divorce Lawyer in Munich.

    Standort Schwabing: Franz-Joseph-Straße 11

    Die Kanzlei in der Franz-Joseph-Straße 11, 80801 München liegt wenige Gehminuten von der U-Bahn-Haltestelle Giselastraße (U3, U6). Zum Familiengericht in der Pacellistraße 5 am Karlsplatz (Stachus) ist es nicht weit. Zum Scheidungstermin werden Sie persönlich begleitet.

    Rechtsanwaltskanzlei Kaschube · Fachanwaltskanzlei Familienrecht
    Franz-Joseph-Straße 11, 80801 München (Schwabing)
    Telefon: 089 99950505
    Beratung: Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr · Online-Anfragen rund um die Uhr

    ★★★★★ 5,0 bei 59 Google-Rezensionen
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    Beratung vor Ort an zwei Standorten in München

    Persönliches Gespräch statt Formular. Sie wählen die Adresse, die für Sie besser liegt.

    Maxvorstadt

    Amalienstraße 71
    80799 München

    U3 und U6, Universität
    Telefon 089 99950505

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    Schwabing

    Franz-Joseph-Straße 11
    80801 München

    U3 und U6, Giselastraße
    Telefon 089 99950505

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    Erst beraten, dann entscheiden

    Am Anfang steht ein Gespräch, kein Antrag. Darin geht es um das, was Sie konkret betrifft: Unterhalt in beide Richtungen, die Wohnung, die Rentenanwartschaften, die Dauer und die Kosten des Verfahrens. Sie erhalten danach eine schriftliche Einschätzung und einen Kostenvoranschlag. Beides ist kostenfrei. Ob Sie die Kanzlei beauftragen, entscheiden Sie anschließend in Ruhe.

    Beraten wird an beiden Standorten, auf Wunsch auch am Telefon oder per Videokonferenz. Wer nur ein geringes Einkommen hat, kann beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Für das gerichtliche Verfahren selbst gibt es dann gegebenenfalls Verfahrenskostenhilfe.

    Was eine Beratung leistet, wie sie abläuft und was sie kostet: Trennungs- und Scheidungsberatung in München

    Häufige Fragen aus meiner Münchner Praxis

    Sechs Fragen, die in fast jeder Erstberatung gestellt werden, mit Antworten für Verfahren vor dem Amtsgericht München.

    Wie lange dauert eine Scheidung am Amtsgericht München?+

    Erfahrungsgemäß vergehen in einer einvernehmlichen Sache von der Einreichung bis zum Termin vier bis acht Monate. Die meiste Zeit nimmt der Versorgungsausgleich in Anspruch, weil das Gericht bei allen Versorgungsträgern Auskünfte über die Anrechte beider Ehegatten einholen muss. Der Termin selbst ist kurz. Wird im Verbund über Unterhalt oder Zugewinn gestritten, dauert das Verfahren deutlich länger.

    Was kostet eine Scheidung in München?+

    Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Für die Scheidung ist das grundsätzlich das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten, für den Versorgungsausgleich kommt ein Zuschlag je Anrecht hinzu, und Vermögen kann den Wert erhöhen. Aus diesem Wert ergeben sich die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren. Genügt ein Anwalt, fallen die Anwaltskosten nur einmal an. Einen schriftlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie vorab und kostenfrei.

    Muss ich vor dem Amtsgericht München persönlich erscheinen?+

    In der Regel ja. Das Gericht ordnet zum Scheidungstermin das persönliche Erscheinen beider Ehegatten an, um sie anzuhören (§ 128 FamFG). Das gilt auch für den Ehegatten ohne eigenen Anwalt. Familiensachen werden im Justizgebäude in der Pacellistraße 5 verhandelt. Alles davor, von der Beratung über die Unterlagen bis zur Vollmacht, lässt sich schriftlich oder online erledigen.

    Bekomme ich in München Verfahrenskostenhilfe?+

    Das hängt von Einkommen und Ausgaben ab, nicht vom Wohnort. Vom Nettoeinkommen werden gesetzliche Freibeträge für Sie und Ihre Unterhaltsberechtigten abgezogen, außerdem die Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 115 ZPO). Gerade die hohen Münchner Mieten führen deshalb öfter zu Verfahrenskostenhilfe, als viele erwarten, unter Umständen mit Ratenzahlung. Umgangssprachlich ist meist von Prozesskostenhilfe die Rede, im Familienverfahren heißt sie Verfahrenskostenhilfe.

    Reicht ein Anwalt für beide Ehegatten?+

    Wenn Sie sich einig sind, genügt ein Anwalt. Er stellt den Antrag für einen von Ihnen, der andere stimmt im Termin zu und braucht keinen eigenen Anwalt. Die Anwaltskosten fallen dann nur einmal an. Beraten und vertreten darf ich in dieser Konstellation allerdings nur einen von Ihnen, denn widerstreitende Interessen darf eine Anwältin nicht wahrnehmen.

    Wie hoch ist der Kindesunterhalt?+

    Maßgeblich sind die Düsseldorfer Tabelle und im Bezirk des OLG München die Süddeutschen Leitlinien. Der Betrag richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes. Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte angerechnet (§ 1612b BGB). Im Selbstbehalt ist ein Anteil für Wohnkosten enthalten. Liegen die tatsächlichen Wohnkosten, wie in München häufig, erheblich darüber und lässt sich das nicht vermeiden, kann der Selbstbehalt angehoben werden.

    Weitere Fragen zu Trennung und Scheidung

    Muss ich das Trennungsjahr wirklich abwarten?+

    In aller Regel ja. Vor Ablauf eines Jahres kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn ihre Fortsetzung für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB). Die Gerichte legen das eng aus. Gemeint sind etwa schwere Gewalt oder ernsthafte Bedrohung. Dass die Ehe unglücklich ist oder einer bereits eine neue Partnerschaft hat, genügt nicht.

    Kann das Trennungsjahr in der Ehewohnung laufen?+

    Ja. Ehegatten können auch innerhalb derselben Wohnung getrennt leben (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB). Dafür muss die häusliche Gemeinschaft tatsächlich aufgehoben sein: getrennte Schlafräume, kein gemeinsames Wirtschaften, keine Versorgungsleistungen mehr füreinander. Gelegentliche Rücksicht auf die Kinder, etwa ein gemeinsames Essen zum Geburtstag, schadet nicht. Wann die Trennung begonnen hat, sollten Sie sich notieren, denn das Gericht fragt danach.

    Wird der Versorgungsausgleich immer durchgeführt?+

    Grundsätzlich ja, und zwar von Amts wegen zusammen mit der Scheidung (§ 137 Abs. 2 FamFG). Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren findet er nur statt, wenn ein Ehegatte ihn beantragt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). Außerdem können die Ehegatten ihn durch Vereinbarung ganz oder teilweise ausschließen (§ 6 VersAusglG). Die Vereinbarung muss notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert werden, und das Gericht prüft, ob sie einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhält (§ 8 VersAusglG).

    Was kostet eine Scheidung bei durchschnittlichem Einkommen?+

    Ausgangspunkt ist der Verfahrenswert. Für die Scheidung selbst setzt das Gericht das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten an (§ 43 FamGKG). Verdienen beide 2.500 Euro netto, ergibt das 15.000 Euro. Für den Versorgungsausgleich kommen je Anrecht 10 Prozent dieses Einkommens hinzu (§ 50 FamGKG). Aus dem Gesamtwert ergeben sich die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren nach dem RVG. Den konkreten Betrag für Ihre Zahlen berechnet der Scheidungskostenrechner.

    Brauche ich wirklich einen Anwalt?+

    Für den Scheidungsantrag ja. In Ehesachen und Folgesachen besteht Anwaltszwang (§ 114 Abs. 1 FamFG). Der andere Ehegatte kann der Scheidung ohne eigenen Anwalt zustimmen, eigene Anträge stellen kann er dann aber nicht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt deshalb oft die Vertretung einer Seite. Wer eigene Ansprüche geltend machen oder abwehren will, braucht dagegen eine eigene Vertretung.

    Vertreten Sie auch bundesweit?+

    Ja. Eine zugelassene Rechtsanwältin kann vor jedem deutschen Familiengericht auftreten, der Wohnort der Mandanten spielt dafür keine Rolle. Gerichtstermine werden persönlich wahrgenommen. Bis dahin läuft der Austausch meist per Telefon, Video, E-Mail und Upload.

    Was ist die Düsseldorfer Tabelle und gilt sie auch in Bayern?+

    Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie, die das Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten herausgibt. Bundesweit wird sie für den Kindesunterhalt herangezogen, auch in Bayern. Daneben gelten im Bezirk des OLG München die Süddeutschen Leitlinien, die mehrere süddeutsche Oberlandesgerichte gemeinsam veröffentlichen. Sie regeln etwa, wie das Einkommen zu bereinigen ist und wie Eltern für volljährige Kinder anteilig haften.

    Wie lange dauert es, bis meine Scheidung rechtskräftig ist?+

    Der Scheidungsbeschluss wird rechtskräftig, wenn die Beschwerdefrist von einem Monat abgelaufen ist (§ 63 FamFG). Verzichten beide Ehegatten im Termin auf Rechtsmittel, wird der Beschluss sofort rechtskräftig. Das setzt voraus, dass beide anwaltlich vertreten sind. Wie lange es bis zum Termin dauert, hängt vor allem von den Auskünften der Versorgungsträger ab. Wird über Unterhalt oder Zugewinn im Verbund gestritten, kann sich das Verfahren über ein Jahr und länger hinziehen.

    Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder fordern Sie einen Kostenvoranschlag an, beides ist unverbindlich.

    Weiterführende Seiten zur Scheidung in München

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