Das Scheidungsverfahren ist der eine Teil. Der andere sind die Dinge, nach denen mich in der Erstberatung fast alle fragen: Wem gehört jetzt welches Konto? Wer zahlt den gemeinsamen Kredit weiter? Was passiert mit der Krankenversicherung? Diese Fragen entscheiden oft schneller über Ihre finanzielle Lage als der Beschluss des Familiengerichts – und viele davon sollten Sie klären, bevor der Scheidungsantrag überhaupt gestellt wird.
Konten und Vollmachten
Die meisten Ehepaare führen ein Gemeinschaftskonto als sogenanntes Oder-Konto. Dort darf jeder Ehegatte allein über das gesamte Guthaben verfügen – auch über Ihren Anteil, auch nach der Trennung. Solange das Konto so weiterläuft, tragen Sie ein Risiko, das sich mit einem Anruf bei der Bank beenden lässt: Das Konto kann in ein Und-Konto umgewandelt werden, bei dem nur beide gemeinsam verfügen, oder aufgelöst werden.
Ebenso wichtig sind erteilte Kontovollmachten. Sie gelten weiter, bis sie widerrufen werden – eine Trennung beendet sie nicht automatisch. Denken Sie dabei auch an Vollmachten, die Sie längst vergessen haben: für das Depot, das Schließfach, die Bausparkasse. Prüfen Sie außerdem Freistellungsaufträge, Daueraufträge und Lastschriften, die noch vom gemeinsamen Konto laufen.
Gemeinsame Kredite bleiben gemeinsam
Hier räume ich häufig ein Missverständnis aus: Wenn Sie einen Darlehensvertrag zu zweit unterschrieben haben, haften Sie als Gesamtschuldner nach § 421 BGB. Die Bank darf sich aussuchen, wen sie in Anspruch nimmt – und sie nimmt den, bei dem etwas zu holen ist. Weder die Trennung noch die Scheidung ändern daran etwas. Auch eine Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner bindet die Bank nicht; sie wirkt nur im Verhältnis der Eheleute zueinander.
Was sich dagegen mit der Trennung ändert: Die sogenannte Schlüsselgewalt nach § 1357 BGB – also die Befugnis, Geschäfte des täglichen Lebensbedarfs mit Wirkung für beide abzuschließen – entfällt beim Getrenntleben (§ 1357 Abs. 3 BGB). Ihr Ehepartner kann Sie ab der Trennung also nicht mehr ohne Weiteres verpflichten.
Steuern: der Wechsel kommt später, als viele denken
Im Jahr der Trennung können Sie sich in aller Regel noch gemeinsam veranlagen lassen (§ 26 EStG) – das ist meist die günstigere Variante und ein Grund, den Trennungszeitpunkt sauber zu dokumentieren. Erst ab dem folgenden Kalenderjahr ist die Einzelveranlagung zwingend, und die Steuerklassen ändern sich entsprechend. Wer Kinder betreut, kommt regelmäßig in Steuerklasse II.
Ein Hinweis aus der Praxis: Der Wechsel der Steuerklasse verändert Ihr Nettoeinkommen – und damit die Grundlage für Unterhaltsberechnungen. Sprechen Sie das an, bevor Sie etwas beim Finanzamt ändern. Mehr dazu unter steuerliche Folgen der Scheidung und Ehegattensplitting.
Versicherungen und Krankenversicherung
Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (§ 10 SGB V) endet mit der Rechtskraft der Scheidung. Wer bis dahin über den Ehepartner mitversichert war, braucht ab diesem Zeitpunkt eine eigene Versicherung – das ist ein Kostenfaktor, den ich in der Ersteinschätzung regelmäßig mitrechne, weil er im Unterhalt eine Rolle spielt.
Ebenso zu prüfen sind Hausrat- und Haftpflichtversicherung, die üblicherweise nur einen Haushalt abdecken, sowie Rechtsschutz-, Lebens- und Risikoversicherungen mit dem Ehepartner als Bezugsberechtigtem. Und denken Sie an das Testament: Eine Trennung allein hebt eine wechselseitige Erbeinsetzung nicht auf.
Behörden und Papiere
Der organisatorische Teil, den niemand gern macht, aber jeder einmal braucht:
- Ummeldung beim Einwohnermeldeamt nach dem Auszug – Grundlage für vieles Weitere
- Finanzamt: Mitteilung des Trennungszeitpunkts und der geänderten Veranlagung
- Krankenkasse, Arbeitgeber und Rentenversicherung über die geänderten Verhältnisse informieren
- Kfz-Zulassung, Versicherungen und Verträge auf den richtigen Halter umschreiben
- Bei einer späteren Namensänderung: Ausweis, Pass, Führerschein, Bankverbindungen und Verträge anpassen – siehe Namensrecht nach der Scheidung
Eine geordnete Reihenfolge dafür finden Sie in meiner Checkliste zur Ehescheidung. Wenn eine Immobilie im Spiel ist, wird es komplexer – dazu Trennung und Immobilien sowie Zugewinnausgleich.
Was davon in Ihrem Fall vorrangig ist, hängt von Ihrer Situation ab. In der kostenfreien Erstberatung gehe ich diese Punkte mit Ihnen durch und sage Ihnen, was sofort erledigt werden sollte und was Zeit hat.