Fachanwaltskanzlei Kaschube · Anwaltszwang im Scheidungsverfahren
Scheidung ohne Anwalt: was möglich ist, was nicht
Wer einen Anwalt braucht, wer nicht, und welche Hilfen es gibt, wenn das Geld knapp ist.
Die Regel und ihre einzige praktische Ausnahme
Eine Scheidung, bei der keiner der Ehegatten anwaltlich vertreten ist, gibt es in Deutschland nicht. Der Antragsteller braucht eine Anwältin oder einen Anwalt. Für den anderen Ehegatten macht § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG eine Ausnahme: Seine Zustimmung zur Scheidung, ihren Widerruf und die Zustimmung zur Rücknahme des Antrags kann er selbst erklären. Das ist die Grundlage der einvernehmlichen Scheidung mit nur einer Anwältin.
Wann einer reicht und wann beide einen Anwalt brauchen
- Beide stellen einen eigenen Scheidungsantrag
- Unterhalt wird im Verbund beantragt
- Zugewinnausgleich wird im Verbund verlangt
- Eine Vereinbarung soll im Termin protokolliert werden
- Der andere stimmt der Scheidung zu
- Keine Folgesache wird streitig beantragt
- Nur der Versorgungsausgleich wird durchgeführt, den das Gericht von Amts wegen regelt
- Vereinbarungen sind vorab notariell geschlossen
Kindschaftssachen wie Sorge- und Umgangsrecht sind ein Sonderfall. Werden sie als selbständiges Verfahren geführt, besteht vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang. Sinnvoll ist eine Vertretung trotzdem oft.
Was der Ehegatte ohne eigenen Anwalt tun kann und was nicht
Er kann zum Termin erscheinen, der Scheidung zustimmen und Fragen des Gerichts beantworten. Den Fragebogen zum Versorgungsausgleich füllt er selbst aus.
Er kann nicht eigene Anträge stellen, keine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen und keine Scheidungsfolgenvereinbarung zu Protokoll erklären. Wer erst im Termin merkt, dass ihm eine Regelung nicht passt, kann in diesem Moment wenig tun. Das ist der eigentliche Preis der Ersparnis.
Den Versorgungsausgleich führt das Gericht auch dann von Amts wegen durch, wenn nur eine Seite vertreten ist. Ob die Auskünfte der Versorgungsträger vollständig sind, etwa bei Betriebsrenten, berufsständischen Versorgungswerken oder Anrechten im Ausland, prüft für den nicht vertretenen Ehegatten aber niemand.
Häufige Fehler
- Ein Verzicht auf nachehelichen Unterhalt wird privatschriftlich vereinbart. Vor der Scheidung ist er nur notariell beurkundet oder gerichtlich protokolliert wirksam (§ 1585c BGB).
- Der Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen, ohne die Anrechte beider Seiten zu kennen.
- Der Zugewinnausgleich wird vergessen. Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die Scheidung rechtskräftig wurde.
- Einer übernimmt die Immobilie, der andere bleibt Darlehensnehmer bei der Bank.
- Die Anwältin des anderen wird für eine neutrale Beraterin gehalten. Sie vertritt aber nur ihren Mandanten.
Was kostet die Scheidung mit Anwalt?
Gerichtskosten und Anwaltsgebühren richten sich nach dem Verfahrenswert. Für die Ehesache ist das in der Regel das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen beider Ehegatten (§ 43 Abs. 2 FamGKG), hinzu kommt der Wert des Versorgungsausgleichs. Eine konkrete Summe lässt sich deshalb erst mit Ihren Zahlen nennen. Der Kostenrechner gibt eine erste Orientierung.
Wenn es am Geld liegt
Wer nach einer Scheidung ohne Anwalt sucht, sucht meist eine Scheidung, die er bezahlen kann. Bevor Sie auf Vertretung verzichten, gibt es drei Wege.
Verfahrenskostenhilfe. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Kosten Ihrer Anwältin ganz oder gegen Raten. Umgangssprachlich heißt das oft noch Prozesskostenhilfe; im Familienverfahren lautet der Begriff Verfahrenskostenhilfe. Den Antrag stelle ich mit dem Scheidungsantrag.
Der Vorschuss vom Ehegatten. Verdient Ihr Ehegatte deutlich mehr, kann er verpflichtet sein, Ihnen die Verfahrenskosten vorzuschießen (§ 1360a Abs. 4 BGB, über § 1361 Abs. 4 BGB auch nach der Trennung). Dieser Anspruch geht der Verfahrenskostenhilfe vor.
Beratungshilfe für das Gespräch davor. Für eine Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens gibt es Beratungshilfe. Den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, im Stadtgebiet also beim Amtsgericht München. Sie zahlen nur eine geringe Eigenbeteiligung.
Gerade wenn angeblich „alles klar“ ist, sehe ich die folgenreichsten Fehler, weil Ansprüche nicht bekannt sind oder vorschnell aufgegeben werden. Eine einzelne Beratung vor der Unterschrift unter eine Vereinbarung ist im Verhältnis dazu günstig.
Zuständiges Gericht in München
Für das Stadtgebiet ist das Amtsgericht München, Familiengericht, Pacellistraße 5, 80333 München zuständig, für das Umland das jeweilige örtliche Amtsgericht. Der Anwaltszwang gilt dort wie überall in Deutschland. Ob in Ihrem Fall eine Anwältin genügt, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären.
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Schildern Sie kurz Ihre Lage. Sie erhalten eine Einschätzung, ob eine Anwältin genügt und welche Kosten zu erwarten sind.
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