Scheidung in München beantragen – Fachanwältin Antje Kaschube an Ihrer Seite
Sie leben in München und möchten die Scheidung einreichen? Dann begleite ich Sie als Fachanwältin für Familienrecht persönlich durch den gesamten Prozess – von der ersten Beratung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss am Familiengericht München.
Ihre Vorteile auf einen Blick
✅ Fachanwältin mit Kanzlei direkt in München-Schwabing
✅ Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
✅ 30% Reduzierung auf Anwaltsgebühren bei einvernehmlicher Scheidung
✅ Persönliche Begleitung zum Gerichtstermin am Familiengericht München
✅ Über 6.300 erfolgreich betreute Mandanten
Voraussetzungen für Ihre Scheidung in München
Bevor ich Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht München einreichen kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Das Trennungsjahr ist abgelaufen. Sie und Ihr Ehepartner leben seit mindestens einem Jahr getrennt – auch innerhalb der gemeinsamen Münchner Wohnung ist das möglich, wenn die Räume klar aufgeteilt werden.
2. Die Ehe ist gescheitert. Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und wird voraussichtlich nicht wiederhergestellt.
3. Ein Rechtsanwalt wird beauftragt. Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang (§ 114 FamFG). Ich als Ihre Anwältin vertrete ausschließlich Ihre Interessen – nicht die Ihres Partners.
Vier Schritte zu Ihrer Scheidung in München
Schritt 1 – Erstberatung: Schildern Sie mir Ihre Situation in unserer Münchner Kanzlei (Franz-Joseph-Straße 11), per Telefon oder Videoanruf. Kostenfrei und unverbindlich.
Schritt 2 – Kostenvoranschlag: Sie erhalten einen verbindlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung am Familiengericht München – transparent und ohne versteckte Gebühren.
Schritt 3 – Antragstellung: Nach Ihrer Bestätigung reiche ich den Scheidungsantrag beim Familiengericht München (Pacellistraße 5, 80333 München) ein und übernehme die gesamte Korrespondenz.
Schritt 4 – Scheidungstermin: Ich begleite Sie persönlich zum Termin am Familiengericht München. Bei einvernehmlicher Scheidung dauert er nur 10–15 Minuten.
Zuständiges Gericht: Familiengericht München
Für Scheidungen in München ist das Amtsgericht München – Abteilung für Familiensachen zuständig, Pacellistraße 5, 80333 München. Bei Wohnsitz außerhalb Münchens kann ein anderes bayerisches Familiengericht zuständig sein – ich kläre das für Sie.
Was kostet eine Scheidung in München?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Da die Einkommen in München oft überdurchschnittlich sind, ist eine kostenbewusste Strategie besonders wichtig. Bei einer einvernehmlichen Online-Scheidung sparen Sie: nur ein Anwalt erforderlich (dieser vertritt ausschließlich den Antragsteller) plus 30% Reduzierung auf die Anwaltsgebühren. Das ergibt gegenüber einer streitigen Scheidung mit zwei Anwälten eine Ersparnis von bis zu 2.500 €.
Besonderheiten bei einer Scheidung in München
Immobilien: Münchner Immobilienpreise machen den Zugewinnausgleich komplex. Ob Eigentumswohnung in Schwabing, Reihenhaus in Pasing oder Villa in Bogenhausen – ich sorge für eine präzise Bewertung und faire Aufteilung.
Hohe Einkommen: Überdurchschnittliche Gehälter führen zu höheren Unterhaltsansprüchen. Ich berechne den Unterhalt exakt nach den Leitlinien des OLG München.
Internationale Bezüge: München ist eine internationale Stadt. Scheidungen mit Auslandsbezug erfordern besondere Erfahrung im internationalen Privatrecht, die ich mitbringe.
Warum Fachanwältin Kaschube für Ihre Scheidung in München?
Über 20 Jahre Erfahrung im Familienrecht. Mehr als 6.300 erfolgreich betreute Mandanten. 30% Online-Reduzierung auf die Anwaltsgebühren bei einvernehmlicher Scheidung.
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Fachanwaltskanzlei Kaschube · Franz-Joseph-Straße 11 · 80801 München
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