Was die Tabelle ist und was sie nicht ist
Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags heraus. Gebunden ist kein Gericht daran, gerechnet wird trotzdem überall damit, auch am Amtsgericht München. Ergänzt wird sie durch die Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts, in Bayern durch die Süddeutschen Leitlinien.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Fassung. Der Mindestunterhalt beträgt 486 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 558 Euro von sechs bis elf und 653 Euro von zwölf bis siebzehn. Das Kindergeld ist zum selben Zeitpunkt auf 259 Euro gestiegen. Die Selbstbehalte sind unverändert geblieben.
Die Tabelle 2026 im Überblick
Die Beträge sind Bedarfssätze, keine Zahlbeträge. Was überwiesen wird, ergibt sich erst nach Anrechnung des Kindergelds.
| Gruppe | Bereinigtes Netto | % | 0 bis 5 | 6 bis 11 | 12 bis 17 | ab 18 | Bedarfskontrollbetrag |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | bis 2.100 € | 100 | 486 € | 558 € | 653 € | 698 € | 1.200 / 1.450 € |
| 2 | 2.101 bis 2.500 € | 105 | 511 € | 586 € | 686 € | 733 € | 1.750 € |
| 3 | 2.501 bis 2.900 € | 110 | 535 € | 614 € | 719 € | 768 € | 1.850 € |
| 4 | 2.901 bis 3.300 € | 115 | 559 € | 642 € | 751 € | 803 € | 1.950 € |
| 5 | 3.301 bis 3.700 € | 120 | 584 € | 670 € | 784 € | 838 € | 2.050 € |
| 6 | 3.701 bis 4.100 € | 128 | 623 € | 715 € | 836 € | 894 € | 2.150 € |
| 7 | 4.101 bis 4.500 € | 136 | 661 € | 759 € | 889 € | 950 € | 2.250 € |
| 8 | 4.501 bis 4.900 € | 144 | 700 € | 804 € | 941 € | 1.006 € | 2.350 € |
| 9 | 4.901 bis 5.300 € | 152 | 739 € | 849 € | 993 € | 1.061 € | 2.450 € |
| 10 | 5.301 bis 5.700 € | 160 | 778 € | 893 € | 1.045 € | 1.117 € | 2.550 € |
| 11 | 5.701 bis 6.400 € | 168 | 817 € | 938 € | 1.098 € | 1.173 € | 2.850 € |
| 12 | 6.401 bis 7.200 € | 176 | 856 € | 983 € | 1.150 € | 1.229 € | 3.250 € |
| 13 | 7.201 bis 8.200 € | 184 | 895 € | 1.027 € | 1.202 € | 1.285 € | 3.750 € |
| 14 | 8.201 bis 9.700 € | 192 | 934 € | 1.072 € | 1.254 € | 1.341 € | 4.350 € |
| 15 | 9.701 bis 11.200 € | 200 | 972 € | 1.116 € | 1.306 € | 1.396 € | 5.050 € |
Über 11.200 Euro endet die Tabelle. Der Bedarf des Kindes wird dann nicht mehr pauschal fortgeschrieben, sondern muss konkret dargelegt werden. In München kommt das häufiger vor als im Bundesdurchschnitt.
Vier Rechenschritte
1. Bereinigtes Nettoeinkommen
Ausgangspunkt ist das Jahresnetto, geteilt durch zwölf. Abgezogen werden berufsbedingte Aufwendungen, nach den Süddeutschen Leitlinien bei entsprechenden Anhaltspunkten pauschal fünf Prozent des Nettoeinkommens, außerdem angemessene zusätzliche Altersvorsorge und berücksichtigungsfähige Schulden. Bei Selbständigen wird regelmäßig der Durchschnitt der letzten drei Jahre gebildet.
2. Einordnung in die Gruppe
Die Gruppen sind auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei mehr Berechtigten wird in der Regel herabgestuft, bei weniger kann heraufgestuft werden. Wer für ein einziges Kind zahlt und 4.200 Euro bereinigt verdient, landet deshalb oft in Gruppe 8 statt 7.
3. Kindergeld anrechnen
Bei minderjährigen Kindern wird das Kindergeld zur Hälfte abgezogen, also 129,50 Euro, bei volljährigen in voller Höhe von 259 Euro (§ 1612b BGB). Der Rest ist der Zahlbetrag.
4. Ergebnis kontrollieren
Bleibt dem Zahlenden nach Abzug aller Unterhaltsbeträge weniger als der Bedarfskontrollbetrag seiner Gruppe, kann eine niedrigere Gruppe angemessen sein. Die Süddeutschen Leitlinien verstehen den Bedarfskontrollbetrag als Hilfsmittel für die Einstufung, nicht als zwingende Grenze.
Zwei Rechenbeispiele
Ein Kind, mittleres Münchner Einkommen. Der Vater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 4.200 Euro, die Tochter ist neun Jahre alt und lebt bei der Mutter. Das entspricht Gruppe 7. Weil nur ein Kind unterhaltsberechtigt ist, wird auf Gruppe 8 heraufgestuft. Der Bedarf in der zweiten Altersstufe beträgt dort 804 Euro, nach Abzug von 129,50 Euro Kindergeld zahlt der Vater 674,50 Euro. Ihm bleiben 3.525,50 Euro, deutlich mehr als der Bedarfskontrollbetrag der Gruppe 8 von 2.350 Euro.
Der Mangelfall. Ein Vater mit 2.000 Euro bereinigtem Nettoeinkommen schuldet Unterhalt für zwei Kinder von vier und acht Jahren. In Gruppe 1 betragen die Zahlbeträge 356,50 und 428,50 Euro, zusammen 785 Euro. Ihm blieben 1.215 Euro, weniger als der notwendige Selbstbehalt eines Erwerbstätigen von 1.450 Euro. Zur Verteilung stehen deshalb nur 550 Euro zur Verfügung, die im Verhältnis der Zahlbeträge aufgeteilt werden: rund 250 Euro für das jüngere, rund 300 Euro für das ältere Kind. Für Ehegattenunterhalt bleibt nichts. Bevor ich einen solchen Mangelfall akzeptiere, prüfe ich allerdings, ob dem Vater wegen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit (§ 1603 Abs. 2 BGB) ein höheres Einkommen zuzurechnen ist.
Die Selbstbehalte 2026
| Gegenüber | Betrag | darin enthaltene Warmmiete |
|---|---|---|
| Minderjährigen Kindern, erwerbstätig | 1.450 € | bis 520 € |
| Minderjährigen Kindern, nicht erwerbstätig | 1.200 € | bis 520 € |
| Volljährigen Kindern | mindestens 1.750 € | bis 650 € |
| Dem Ehegatten, erwerbstätig | 1.600 € | bis 580 € |
| Dem Ehegatten, nicht erwerbstätig | 1.475 € | bis 580 € |
| Eltern und Enkeln | mindestens 2.650 € | bis 1.000 € |
Der Münchner Punkt: 520 Euro Warmmiete
Im notwendigen Selbstbehalt von 1.450 Euro ist eine Warmmiete von bis zu 520 Euro eingerechnet. Mit dem Münchner Mietmarkt hat dieser Betrag wenig zu tun.
Die Tabelle und die Süddeutschen Leitlinien lassen deshalb eine Anhebung zu. Übersteigen die Wohnkosten den eingerechneten Betrag erheblich und lässt sich das nach den Umständen nicht vermeiden, ist der Selbstbehalt zu erhöhen. Das geschieht nicht von selbst. Es muss vorgetragen und mit Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung belegt werden.
- Für den Unterhaltspflichtigen ist das oft der wichtigste Hebel des Verfahrens. Eine belegte Warmmiete von 1.100 Euro kann den Selbstbehalt um mehrere hundert Euro anheben.
- Für den betreuenden Elternteil ist es der Punkt, an dem genau hinzusehen ist. Nicht jede Miete ist angemessen, und wer nach der Trennung ohne Not in eine deutlich teurere Wohnung zieht, kann die Mehrkosten nicht einfach auf den Kindesunterhalt abwälzen.
- Lebt der Pflichtige mit einem neuen Partner zusammen, wird nur sein Anteil an den Wohnkosten berücksichtigt, und der Selbstbehalt kann wegen ersparter Aufwendungen sinken.
Volljährige Kinder und Studierende
Mit der Volljährigkeit ändert sich die Systematik. Beide Eltern haften nun anteilig nach ihren Einkommen, das Kindergeld wird voll angerechnet, und gegenüber Kindern, die nicht mehr privilegiert sind, gilt ein Selbstbehalt von mindestens 1.750 Euro. Lebt das volljährige Kind noch im Haushalt eines Elternteils, richtet sich sein Bedarf weiter nach der Tabelle, in Gruppe 1 also 698 Euro.
Für Studierende mit eigenem Haushalt gilt ein fester Bedarf von 990 Euro, darin enthalten bis zu 440 Euro Warmmiete. Für ein Münchner WG-Zimmer reicht das selten. Eine Erhöhung kommt in Betracht, wenn die tatsächlichen Wohnkosten am Studienort höher sind und nicht vermeidbar erscheinen; sie muss aber konkret begründet werden.
Geschuldet ist die Finanzierung einer angemessenen Ausbildung, bei entsprechender Eignung auch eines Studiums. Das Kind muss die Ausbildung zielstrebig betreiben. Ein früher Fachrichtungswechsel in einer Orientierungsphase wird regelmäßig hingenommen, ein später oder wiederholter Wechsel dagegen nicht ohne Weiteres.
Wenn beide betreuen: das Wechselmodell
Beim paritätischen Wechselmodell, in dem das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden Eltern verbringt, funktioniert die Tabelle nicht mehr wie gewohnt. Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig, der Bedarf richtet sich nach ihren zusammengerechneten Einkommen und erhöht sich um die Mehrkosten des doppelten Haushalts. Verteilt wird nach den beiderseitigen Einkommen, der Kindergeldvorteil wird zwischen den Eltern ausgeglichen.
Eine Betreuung von 30 oder 40 Prozent ist noch kein Wechselmodell in diesem Sinne. Es bleibt beim Residenzmodell, und der Mehraufwand des umgangsberechtigten Elternteils kann allenfalls bei der Einstufung berücksichtigt werden. Wo genau die Grenze verläuft, ist im Einzelfall umstritten. Die Unterhaltsfolgen eines Wechselmodells sollten deshalb vorher geklärt werden.
Titulieren über das Jugendamt
Ein einvernehmlich errechneter Betrag nützt wenig, wenn er nicht vollstreckbar ist. Die Beurkundung ist beim Jugendamt kostenfrei möglich, in der Landeshauptstadt beim Stadtjugendamt München, im Umland beim Kreisjugendamt. Sinnvoll ist eine dynamische Fassung als Prozentsatz des Mindestunterhalts, die sich mit jeder neuen Tabelle anpasst. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kann außerdem eine Beistandschaft beantragen; das Jugendamt übernimmt dann kostenfrei Berechnung und Durchsetzung.
Für die Vergangenheit gibt es Unterhalt nur ab dem Monat, in dem der andere Elternteil zur Auskunft aufgefordert oder in Verzug gesetzt wurde (§ 1613 Abs. 1 BGB). Diese Aufforderung sollte schriftlich und nachweisbar erfolgen, und zwar sofort.
Ihre Zahlen, konkret gerechnet
Für eine belastbare Berechnung brauche ich die Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate, Angaben zu Wohnkosten und Verpflichtungen und das Alter der Kinder. Kostenfreie Erstberatung unter 089 99950505.
Erstberatung vereinbaren