Fachanwaltskanzlei Kaschube · Aufklärung
Scheidung ohne Anwalt: Was ist möglich – was nicht?
Viele fragen: Muss ich wirklich einen Anwalt nehmen? Ich erkläre Ihnen ehrlich, wo Anwaltspflicht besteht.
Der Anwaltszwang im deutschen Scheidungsrecht
Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine Möglichkeit, sich ohne anwaltliche Vertretung scheiden zu lassen. Der Antragsteller benötigt zwingend einen Anwalt. Der andere Ehepartner kann ohne eigenen Anwalt am Scheidungstermin teilnehmen – er muss aber zustimmen und kann keine eigenen Anträge stellen.
Wann brauchen beide Ehepartner einen Anwalt?
- Streitige Scheidung
- Streit um Unterhalt vor Gericht
- Streit um Sorge-/Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich vor Gericht
- Einvernehmliche Scheidung
- Alle Folgesachen einvernehmlich geregelt
- Zustimmung des anderen Partners
- Kein Widerspruch beim Versorgungsausgleich
Was kostet ein Scheidungsanwalt wirklich?
Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von z.B. 3.000 € pro Partner berechnet sich der Verfahrenswert nach der Formel: 3 × monatliches Nettoeinkommen beider Partner = ca. 18.000 €. Die Anwaltsgebühren betragen nach RVG dann ca. 1.000–1.500 € netto (inkl. Gerichtsgebühren). Nutzen Sie unseren Kostenrechner für Ihre persönliche Berechnung.
Gibt es Prozesskostenhilfe?
Wenn Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt, können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Der Staat übernimmt dann die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise. Die Bewilligung hängt von Einkommen, Vermögen und Aussichten des Verfahrens ab. Ich stelle diesen Antrag für Sie.
Risiken ohne anwaltliche Beratung
- Verzicht auf Unterhaltsansprüche, die Ihnen tatsächlich zustehen
- Nachteilige Regelungen beim Zugewinnausgleich, die später nicht mehr korrigierbar sind
- Falsche Vereinbarungen beim Sorgerecht, die das Kindeswohl gefährden
- Übersehener Versorgungsausgleich – mit Folgen bis ins Rentenalter
- Formfehler, die die Scheidungsfolgenvereinbarung unwirksam machen
Gerade bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der „alles klar ist“, wird anwaltliche Beratung als unnötig empfunden. Doch gerade dann werden die größten Fehler gemacht – weil Ansprüche nicht bekannt sind oder voreilig aufgegeben werden. Eine einmalige Beratung kostet wenig und kann Sie vor teuren Fehlern schützen.
Was der Ehegatte ohne eigenen Anwalt tun kann – und was nicht
Der Ehegatte, der dem Scheidungsantrag nur zustimmt, braucht keinen eigenen Anwalt. Was er in dieser Rolle tatsächlich kann, ist überschaubar: Er kann zum Termin erscheinen, er kann der Scheidung zustimmen, und er kann Fragen des Gerichts beantworten.
Was er nicht kann: eigene Anträge stellen, einem Beschluss widersprechen, Rechtsmittel einlegen oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu Protokoll erklären. Wer im Termin merkt, dass ihm etwas nicht passt, kann in diesem Moment nichts mehr tun. Das ist der eigentliche Preis der Ersparnis – nicht das Geld, sondern die fehlende Handlungsmöglichkeit im entscheidenden Augenblick.
Eine Ausnahme läuft unabhängig davon: Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht von Amts wegen durchgeführt. Um die Rentenanwartschaften kümmert sich das Gericht also auch dann, wenn nur ein Ehegatte anwaltlich vertreten ist. Ob die Auskünfte der Versorgungsträger vollständig und richtig sind, prüft allerdings niemand für den Ehegatten ohne Vertretung.
Wenn es am Geld liegt: zwei Wege, die kaum jemand kennt
Die meisten, die nach „Scheidung ohne Anwalt“ suchen, suchen in Wahrheit nach einer Scheidung, die sie sich leisten können. Dafür gibt es zwei Wege, bevor Sie auf eigene Vertretung verzichten.
Der Vorschuss vom Ehegatten. Verdient Ihr Ehegatte deutlich mehr, kann er verpflichtet sein, Ihnen die Verfahrenskosten vorzuschießen (§ 1360a Abs. 4 BGB, über § 1361 Abs. 4 BGB auch nach der Trennung). Dieser Anspruch geht der staatlichen Hilfe sogar vor. Näheres dazu auf der Seite zur Prozesskostenhilfe.
Beratungshilfe für das Gespräch davor. Für eine Beratung, bevor überhaupt ein Verfahren läuft, gibt es Beratungshilfe. Den Berechtigungsschein beantragen Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes, in der Stadt München also beim Amtsgericht München. Sie zahlen 15 Euro Eigenbeteiligung, den Rest übernimmt die Landeskasse.
Scheidung ohne Anwalt in München
Zuständig ist das Amtsgericht München – Familiengericht, Pacellistraße 5, 80333 München. Der Anwaltszwang nach § 114 FamFG gilt dort wie überall in Deutschland: Ohne anwaltlichen Antrag wird keine Ehe geschieden. Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein Anwalt für beide nötig ist oder einer genügt, sagen Sie mir kurz, worum es geht – die Einschätzung kostet nichts.
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Ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrer Situation sinnvoll ist – ohne versteckte Kosten oder Verpflichtungen.
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