Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht · · aktualisiert am 16. August 2026
Namensrecht nach der Scheidung: Worum geht es?
Nach der Scheidung können Sie Ihren Ehenamen behalten oder wieder Ihren früheren Geburtsnamen annehmen. Die Erklärung erfolgt aber nicht schon im Scheidungsverfahren sondern nach der rechtskräftigen Scheidung gegenüber dem Standesamt Ihres Wohnortes.
Häufige Fragen
Wo finde ich in München Unterstützung zum Thema Namensrecht nach der Scheidung?
Den Antrag auf Änderung Ihres Familiennames nach der Scheidung stellen Sie an dem Standesamtes Ihres Wohnortes, hierzu müssen Sie dem Standesamt aber das Original des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses vorlegen. Beachten Sie: Sie können nur Ihren Namen ohne Zustimmung Ihres geschiedenen Ehegatten ändern, jedoch nicht den Familiennamen der gemeinsamen Kinder. Hierzu bedarf es der Zustimmung beider Elternteile, weil beide Elternteile das Sorgerecht haben. Bei einer Namensänderung sollten Sie sich daher sicher sein, denn den Nachnamen, welchen Sie bei der Ehe getragen haben, müssen Sie nicht ablegen oder ändern, sie können den Ehenamen auch behalten.
Dieser Beitrag hat den Stand vom 13. August 2026. Gesetzgebung und Rechtsprechung entwickeln sich weiter – bei konkreten Anliegen lohnt der Blick auf den aktuellen Stand.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.
verantwortliche Autorin: Rechtsanwältin Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht