Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht ·
Das Konto ist überzogen, der Autokredit läuft noch drei Jahre, und die Küche haben Sie gemeinsam auf Raten gekauft. Solange die Ehe funktioniert, erscheinen solche Verpflichtungen überschaubar. Doch wenn Sie sich trennen, wird aus dem gemeinsamen Kredit schnell ein großes Problem: Wer zahlt was? Wer haftet gegenüber der Bank? Und was passiert, wenn der Ex-Partner einfach nicht mehr zahlt?
Viele Paare in München stehen nach der Trennung vor genau dieser Situation. Die gute Nachricht: Mit klarem Kopf und den richtigen Schritten lassen sich auch gemeinsame Schulden fair regeln.
Wer haftet für gemeinsame Kredite?
Entscheidend ist, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat. Haben beide Partner den Vertrag als Gesamtschuldner unterzeichnet, haften Sie auch nach der Trennung beide vollständig gegenüber der Bank. Das bedeutet: Die Bank kann von jedem von Ihnen die gesamte Summe verlangen – unabhängig davon, wer das Geld tatsächlich ausgegeben hat oder wer sich im Innenverhältnis zur Zahlung verpflichtet fühlt.
Hat nur einer von Ihnen unterschrieben, haftet in der Regel auch nur dieser Partner gegenüber dem Kreditgeber. Ausnahme: Wenn der andere Partner als Bürge eingetragen ist, kann die Bank auch ihn in Anspruch nehmen, falls der Hauptschuldner nicht zahlt.
Typische Beispiele aus dem Alltag:
- Gemeinsamer Dispokredit auf dem Gemeinschaftskonto
- Autokredit, den beide unterschrieben haben
- Ratenkauf für Möbel oder Haushaltsgeräte
- Baufinanzierung für die gemeinsame Immobilie
Was gilt im Innenverhältnis zwischen den Partnern?
Auch wenn die Bank beide Partner gleichermaßen in die Pflicht nehmen kann, heißt das nicht, dass intern jeder die Hälfte tragen muss. Im Innenverhältnis – also zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Partner – kommt es darauf an, wer den Kredit wofür aufgenommen hat und wer davon profitiert.
Ein Beispiel: Sie haben gemeinsam einen Kredit für ein Auto aufgenommen, das Ihr Partner nach der Trennung behält und weiter nutzt. Dann ist es nur fair, dass er auch die Raten allein weiter zahlt. Zahlen Sie trotzdem mit, weil die Bank Sie als Gesamtschuldner in Anspruch nimmt, können Sie sich das Geld von Ihrem Ex-Partner über einen Ausgleichsanspruch zurückholen.
In der Praxis ist das allerdings oft schwierig durchzusetzen – besonders, wenn der andere Partner nicht zahlungsfähig oder nicht kooperativ ist.
Praktische Lösungen für gemeinsame Schulden
Damit aus gemeinsamen Schulden kein Dauerproblem wird, sollten Sie möglichst früh klare Vereinbarungen treffen. Diese Schritte helfen:
1. Bestandsaufnahme machen
Listen Sie alle gemeinsamen Verbindlichkeiten auf: Kredite, Dispokredite, Ratenzahlungen, offene Rechnungen. Notieren Sie, wer unterschrieben hat, wie hoch die Restschuld ist und wofür das Geld verwendet wurde.
2. Gemeinschaftskonto auflösen
Kündigen Sie gemeinsame Konten oder wandeln Sie sie in Einzelkonten um. So verhindern Sie, dass nach der Trennung neue gemeinsame Schulden entstehen. Informieren Sie Ihre Bank in München schriftlich über die Trennung.
3. Schuldenübernahme vereinbaren
Einigen Sie sich, wer welche Schuld übernimmt. Halten Sie das schriftlich fest – am besten in einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, die notariell beurkundet wird. So haben Sie im Streitfall einen rechtssicheren Nachweis.
4. Umschuldung prüfen
Sprechen Sie mit Ihrer Bank über eine Umschuldung. Manchmal ist es möglich, einen gemeinsamen Kredit auf einen Partner allein umzuschreiben – vorausgesetzt, dessen Bonität reicht aus. Der andere Partner wird dann aus der Haftung entlassen.
5. Vorzeitige Ablösung erwägen
Wenn Sie über Rücklagen verfügen oder im Rahmen des Zugewinnausgleichs Geld erhalten, kann es sinnvoll sein, gemeinsame Kredite vorzeitig abzulösen. Das schafft einen klaren Schnitt und verhindert spätere Konflikte.
Aktuelle Entwicklungen
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass immer mehr Paare bereits während der Trennungsphase professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um finanzielle Fragen zu klären. Gerade in München, wo die Lebenshaltungskosten hoch sind und viele Paare größere Kredite etwa für Immobilien oder Autos aufgenommen haben, spielt das Thema Schuldenregulierung eine zentrale Rolle.
Auch Banken reagieren zunehmend flexibler: Viele Institute in München bieten mittlerweile Beratungsgespräche speziell für getrennte Paare an und prüfen individuell, ob eine Vertragsanpassung möglich ist. Zudem setzen sich Mediatoren und Anwälte verstärkt dafür ein, dass Schulden nicht isoliert, sondern im Gesamtkontext der Vermögensauseinandersetzung betrachtet werden.
Ein weiterer Trend: Immer mehr Paare nutzen digitale Tools und Online-Beratung, um ihre Scheidung kostengünstig und effizient vorzubereiten – auch die Regelung gemeinsamer Schulden lässt sich so oft unkompliziert dokumentieren und rechtssicher gestalten.
Was tun, wenn der Ex-Partner nicht zahlt?
Wenn Ihr ehemaliger Partner vereinbarte Raten nicht zahlt und die Bank Sie als Gesamtschuldner in Anspruch nimmt, haben Sie mehrere Möglichkeiten:
- Ausgleichsanspruch geltend machen: Sie können das Geld, das Sie für Ihren Ex-Partner gezahlt haben, von ihm zurückfordern – notfalls gerichtlich.
- Vollstreckung: Liegt eine notarielle Vereinbarung vor, können Sie diese vollstrecken lassen, ohne vorher klagen zu müssen.
- Schufa-Eintrag vermeiden: Zahlen Sie im Zweifel lieber selbst weiter, um Ihre Bonität zu schützen, und holen Sie sich das Geld später zurück.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Wenn die finanzielle Belastung zu groß wird, sprechen Sie frühzeitig mit einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung in München.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich aus einem gemeinsamen Kreditvertrag einfach aussteigen?
Nein, nicht ohne Zustimmung der Bank. Solange der Kreditvertrag läuft und Sie als Gesamtschuldner eingetragen sind, bleiben Sie in der Haftung. Eine Entlassung ist nur möglich, wenn die Bank zustimmt – etwa im Rahmen einer Umschuldung auf Ihren Ex-Partner allein. Alternativ können Sie den Kredit gemeinsam vorzeitig ablösen.
Was passiert mit Schulden aus der Ehezeit beim Zugewinnausgleich?
Schulden werden beim Zugewinnausgleich vom jeweiligen Endvermögen abgezogen. Wenn Sie also am Ende der Ehe Vermögen von 50.000 Euro haben, aber noch 20.000 Euro Schulden, beträgt Ihr Endvermögen 30.000 Euro. Gemeinsame Schulden sollten idealerweise vorab geklärt werden, damit der Zugewinnausgleich nicht verzerrt wird.
Muss ich für Schulden haften, von denen ich nichts wusste?
Wenn Sie den Kreditvertrag nicht unterschrieben haben, haften Sie in der Regel auch nicht – es sei denn, Sie haben als Bürge unterschrieben. Schulden, die Ihr Partner heimlich gemacht hat, gehen Sie grundsätzlich nichts an. Anders kann es bei gemeinsamen Konten aussehen: Hier haften beide Kontoinhaber für den Dispo, auch wenn nur einer ihn genutzt hat.
Fazit: Gemeinsame Schulden frühzeitig regeln
Gemeinsame Schulden sind nach der Trennung eine Herausforderung, aber kein unlösbares Problem. Entscheidend ist, dass Sie sich einen Überblick verschaffen, offen mit Ihrem Ex-Partner sprechen und klare schriftliche Vereinbarungen treffen. Je früher Sie handeln, desto besser können Sie Ihre finanzielle Zukunft sichern und unangenehme Überraschungen vermeiden.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.