Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht ·
Die Waschmaschine, das gemeinsame Sofa, das Sparkonto – wenn eine Ehe zu Ende geht, stehen viele Paare vor der Frage: Wer bekommt was? In München erleben wir in der Kanzlei immer wieder, dass gerade die Aufteilung von Hausrat und Konten zu heftigen Auseinandersetzungen führt. Dabei lassen sich die meisten Fragen mit etwas Überblick und gutem Willen fair lösen.
Hausrat bei Scheidung: Was gehört dazu?
Zum Hausrat zählt alles, was Sie während der Ehe gemeinsam genutzt haben – unabhängig davon, wer es bezahlt hat. Das umfasst:
- Möbel (Betten, Schränke, Tische, Stühle)
- Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank, Staubsauger)
- Geschirr, Besteck, Bettwäsche, Handtücher
- Fernseher, Musikanlage, gemeinsame Bücher
- Gartengeräte, Werkzeug für den Haushalt
Nicht zum Hausrat gehören: Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Schmuck, berufliche Arbeitsmittel, Erbstücke oder Geschenke von Dritten an nur einen Ehegatten. Auch Luxusgegenstände wie teure Kunstwerke oder Sammlungen können im Einzelfall anders behandelt werden.
Wie wird der Hausrat aufgeteilt?
Grundsätzlich gilt: Jeder Ehegatte darf die Hälfte des gemeinsamen Hausrats beanspruchen. Das bedeutet nicht, dass Sie jedes Möbelstück durchsägen müssen – vielmehr geht es um eine faire Aufteilung nach Wert und Nutzbarkeit.
Die einvernehmliche Lösung
Am besten erstellen Sie gemeinsam eine Liste aller Haushaltsgegenstände und einigen sich, wer was bekommt. Dabei können Sie nach praktischen Gesichtspunkten vorgehen: Wer bleibt in der Wohnung? Wer hat die Kinder überwiegend bei sich? Wer kann bestimmte Gegenstände besser gebrauchen?
Viele Paare in München vereinbaren zum Beispiel, dass derjenige, der mit den Kindern in der Familienwohnung bleibt, die Kinderzimmermöbel und einen Großteil der Küchenausstattung behält, während der andere Partner dafür die hochwertigere Wohnzimmereinrichtung oder technische Geräte mitnimmt.
Wenn keine Einigung möglich ist
Können Sie sich nicht einigen, kann jeder Ehegatte beim Familiengericht einen Antrag auf Hausratsteilung stellen. Das Gericht entscheidet dann nach Billigkeit – also danach, was im konkreten Fall fair und angemessen ist. Dabei werden berücksichtigt:
- Wer die Kinder betreut
- Wer in der Ehewohnung bleibt
- Wer auf bestimmte Gegenstände besonders angewiesen ist
- Die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Partner
Ein Gerichtsverfahren ist allerdings zeitaufwendig und kostspielig. In den meisten Fällen lohnt es sich, vorher noch einmal das Gespräch zu suchen oder eine Mediation zu versuchen.
Gemeinsame Konten: So trennen Sie Ihre Finanzen
Viele Ehepaare führen ein gemeinsames Girokonto, auf das beide Gehälter fließen und von dem alle Haushaltskosten bezahlt werden. Nach der Trennung sollten Sie Ihre Konten schnellstmöglich trennen – das vermeidet Streit und schafft klare Verhältnisse.
Das Oder-Konto
Die meisten gemeinsamen Konten sind als Oder-Konto eingerichtet: Jeder Ehegatte kann allein über das gesamte Guthaben verfügen. Das birgt nach der Trennung ein Risiko – theoretisch könnte einer das Konto leerräumen.
Wichtig: Guthaben auf einem gemeinsamen Konto gehört grundsätzlich beiden Ehegatten je zur Hälfte, unabhängig davon, wer wie viel eingezahlt hat. Wer das Konto ohne Absprache leert, muss dem anderen Partner die Hälfte erstatten.
Praktische Schritte zur Kontentrennung
- Informieren Sie Ihre Bank: Wandeln Sie das Oder-Konto in ein Und-Konto um, sodass beide Partner nur noch gemeinsam verfügen können. Oder kündigen Sie das Konto ganz.
- Teilen Sie das Guthaben: Das vorhandene Guthaben wird hälftig aufgeteilt. Jeder überweist seinen Anteil auf ein eigenes Konto.
- Richten Sie eigene Konten ein: Lassen Sie Ihr Gehalt künftig auf Ihr persönliches Konto überweisen.
- Ändern Sie Daueraufträge: Miete, Versicherungen, Strom – prüfen Sie alle Abbuchungen und passen Sie sie an die neue Situation an.
Schulden auf dem gemeinsamen Konto
Ist das Konto überzogen, haften beide Ehepartner gegenüber der Bank als Gesamtschuldner – die Bank kann von jedem die gesamte Summe verlangen. Im Innenverhältnis gilt aber auch hier: Jeder trägt grundsätzlich die Hälfte. Wer mehr zahlt, kann vom anderen einen Ausgleich fordern.
Aktuelle Entwicklungen
In der Praxis beobachten wir, dass immer mehr Paare bereits während der Ehe getrennte Konten führen und nur ein gemeinsames Haushaltskonto für laufende Kosten unterhalten. Das erleichtert die Trennung erheblich. Auch digitale Zahlungsdienste und Online-Banking machen es heute einfacher, Kontobewegungen nachzuvollziehen – das schafft Transparenz, wenn es um die Aufteilung geht.
Zunehmend setzen Paare in München auch auf außergerichtliche Einigungen: In Mediation oder durch anwaltliche Beratung werden Hausrat und Konten oft schneller und kostengünstiger aufgeteilt als vor Gericht. Gerade wenn Kinder beteiligt sind, schätzen viele Eltern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden und nicht auf einen Richterspruch warten zu müssen.
Auch Scheidungsfolgenvereinbarungen werden beliebter: Darin können Sie nicht nur Unterhalt und Sorgerecht, sondern auch die Aufteilung von Hausrat und Konten verbindlich regeln. Solche Vereinbarungen müssen notariell beurkundet werden, geben aber beiden Seiten Rechtssicherheit.
Praxis-Tipps für eine faire Aufteilung
- Dokumentieren Sie alles: Machen Sie Fotos vom Hausrat, erstellen Sie Listen. Das hilft bei Unstimmigkeiten.
- Bewahren Sie Belege auf: Kaufquittungen, Kontoauszüge, Überweisungen – je besser Sie nachweisen können, wer was bezahlt hat, desto einfacher wird die Klärung.
- Handeln Sie schnell: Je länger Sie warten, desto größer wird das Konfliktpotenzial. Trennen Sie Konten zeitnah nach der Trennung.
- Bleiben Sie sachlich: Hausrat hat oft auch emotionalen Wert. Versuchen Sie trotzdem, pragmatisch zu bleiben und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
- Holen Sie sich Unterstützung: Ein klärendes Gespräch mit einem Fachanwalt kann viele Fragen im Vorfeld beantworten und Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren.
Häufige Fragen zu Hausrat und Konten bei Scheidung
Kann ich Gegenstände zurückfordern, die ich in die Ehe mitgebracht habe?
Ja. Was Sie bereits vor der Ehe besessen haben oder was Ihnen geschenkt oder vererbt wurde, gehört Ihnen allein. Sie können diese Gegenstände jederzeit zurückfordern. Im Streitfall müssen Sie allerdings nachweisen, dass es sich um Ihr persönliches Eigentum handelt – Kaufbelege oder Zeugenaussagen helfen dabei.
Was passiert mit gemeinsamen Schulden?
Schulden, die während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt entstanden sind – etwa ein Kredit für die Kücheneinrichtung –, werden grundsätzlich hälftig geteilt. Haben Sie einen Kredit gemeinsam unterschrieben, haften Sie beide gegenüber der Bank. Im Innenverhältnis können Sie aber vereinbaren, wer welchen Anteil übernimmt. Solche Vereinbarungen sollten Sie schriftlich festhalten.
Muss ich meinem Ex-Partner Auskunft über mein Konto geben?
Für die Hausratsteilung selbst nicht. Allerdings kann Ihr Ex-Partner im Rahmen des Zugewinnausgleichs oder bei Unterhaltsfragen Auskunft über Ihr Vermögen verlangen – dazu gehören auch Kontostände. Gemeinsame Konten sollten Sie offenlegen, um eine faire Teilung zu ermöglichen. Transparenz verhindert oft langwierige Auseinandersetzungen.
Fazit: Klare Regelungen schaffen Klarheit
Die Aufteilung von Hausrat und Konten ist kein unlösbares Problem – wenn Sie strukturiert vorgehen und bereit sind, fair zu verhandeln. Eine einvernehmliche Lösung spart Zeit, Nerven und Geld. Sollten Sie dennoch nicht weiterkommen, stehen Ihnen rechtliche Möglichkeiten offen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.