Fachanwaltskanzlei Kaschube · Schutz & Hilfe
Scheidung bei häuslicher Gewalt: Schutz & Rechte
Häusliche Gewalt ist kein Scheidungsgrund mehr – aber das Recht bietet Ihnen wirksamen sofortigen Schutz.

Häusliche Gewalt als Scheidungsgrund?
Seit 1977 gibt es in Deutschland kein „Verschuldensprinzip“ bei Scheidungen mehr. Häusliche Gewalt ist daher kein Scheidungsgrund im rechtlichen Sinne – die Scheidung erfolgt nach dem Zerrüttungsprinzip (Trennungsjahr). Das bedeutet aber nicht, dass Gewalt folgenlos bleibt: Das Gewaltschutzgesetz bietet sofortige und wirksame Schutzmaßnahmen.
Das Gewaltschutzgesetz: Ihre wichtigsten Rechte
Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren
Häusliche Gewalt kann sich zwar nicht auf den Scheidungsgrund auswirken, aber auf andere Scheidungsfolgen. Bei besonders schwerwiegender Gewalt kann der Unterhalt des Täters verwirkt sein (§ 1579 BGB). Auch beim Sorge- und Umgangsrecht wird Gewalt berücksichtigt – das Gericht kann den Umgang des Täters mit den Kindern einschränken oder ausschließen.
Wichtige Schritte bei häuslicher Gewalt
- Sofort Polizei rufen (110) und Strafanzeige erstatten
- Verletzungen ärztlich dokumentieren lassen und Atteste aufbewahren
- Zeugen benennen (Nachbarn, Freunde, Kinder soweit möglich)
- Anwältin kontaktieren – Antrag auf Gewaltschutz stellen
- Sicheren Aufenthalt (Frauenhaus) in Betracht ziehen
- Beratung beim Jugendamt, wenn Kinder betroffen sind
Ich kenne die Dringlichkeit solcher Situationen und handle schnell. Eine einstweilige Verfügung kann ich oft noch am selben Tag beantragen. Sie müssen das nicht alleine durchstehen – rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir.
Vertrauliche Beratung anfragen
Alle Anfragen werden streng vertraulich behandelt. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.
Wenn Sie sofort Hilfe brauchen
Bei akuter Gefahr: Polizei 110.
Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist unter 116 016 rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr erreichbar – kostenfrei, anonym und in 18 Sprachen. Es berät auch Angehörige. Online-Beratung und Beratung in Gebärdensprache gibt es unter hilfetelefon.de.
Zuständigkeit in München
Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz und das Scheidungsverfahren laufen für Münchner Betroffene beim Amtsgericht München – Familiengericht, Pacellistraße 5, 80333 München. Wenn die Kosten ein Hindernis sind, kommen Verfahrenskostenhilfe und der Verfahrenskostenvorschuss des anderen Ehegatten in Betracht: Verfahrenskostenhilfe bei der Scheidung.
Rufen Sie mich an: 089 99950505. Ich bin Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht, und Sie sprechen von Anfang an mit mir – nicht mit einem Callcenter. Sie finden mich in Schwabing, Franz-Joseph-Straße 11, und in der Maxvorstadt, Amalienstraße 71. Wenn Ihnen Schreiben lieber ist: schreiben Sie mir oder fordern Sie einen persönlichen Kostenvoranschlag an.