Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht ·
Sie haben sich getrennt und leben seit Monaten in verschiedenen Wohnungen – oder zumindest in getrennten Zimmern. Die Entscheidung ist gefallen: Sie möchten die Scheidung einreichen. Doch wie geht das eigentlich konkret? Welche Schritte sind nötig, welche Unterlagen brauchen Sie, und wie lange dauert es, bis Sie offiziell geschieden sind? Gerade in München, wo das Familiengericht am Amtsgericht München viele Verfahren bearbeitet, stellen sich viele diese Fragen.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Scheidung in München einreichen, welche Phasen das Verfahren durchläuft und mit welcher Dauer Sie realistisch rechnen sollten.
Voraussetzung: Das Trennungsjahr
Bevor Sie überhaupt einen Scheidungsantrag stellen können, müssen Sie und Ihr Ehepartner in der Regel mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben. Getrennt leben bedeutet: Sie führen keinen gemeinsamen Haushalt mehr. Das kann in zwei verschiedenen Wohnungen sein, aber auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung – dann allerdings mit getrennten Schlafzimmern, getrennter Haushaltsführung und ohne gegenseitige Versorgung.
Erst nach Ablauf dieses Trennungsjahres gilt die Ehe als gescheitert, und das Gericht kann die Scheidung aussprechen. In Ausnahmefällen – etwa bei unzumutbarer Härte – ist eine frühere Scheidung möglich, das kommt in der Praxis aber selten vor.
Schritt 1: Anwalt beauftragen
Eine Scheidung können Sie nicht selbst beim Gericht beantragen. Sie brauchen zwingend einen Anwalt oder eine Anwältin, die den Scheidungsantrag für Sie einreicht. Ihr Ehepartner benötigt keinen eigenen Anwalt, wenn er oder sie der Scheidung zustimmt – das spart Kosten.
Ihr Anwalt wird zunächst alle wichtigen Informationen und Unterlagen von Ihnen sammeln:
- Heiratsurkunde (im Original oder beglaubigte Abschrift)
- Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
- Angaben zu Ihrem Einkommen und Vermögen (für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten)
- Informationen zu Rentenansprüchen, falls ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll
Auf Basis dieser Unterlagen erstellt Ihr Anwalt den Scheidungsantrag und reicht ihn beim zuständigen Familiengericht ein – in München ist das in der Regel das Familiengericht am Amtsgericht München.
Schritt 2: Das Gericht prüft und informiert
Nachdem der Antrag eingegangen ist, prüft das Gericht zunächst, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend wird der Antrag Ihrem Ehepartner zugestellt. Er oder sie hat dann die Möglichkeit, Stellung zu nehmen – entweder durch Zustimmung oder durch eigene Anträge, etwa zu Unterhalt oder Vermögensaufteilung.
Parallel dazu fordert das Gericht bei den Rentenversicherungsträgern Auskünfte über die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften an. Dieser sogenannte Versorgungsausgleich ist bei jeder Scheidung vorgeschrieben, es sei denn, die Ehe dauerte weniger als drei Jahre oder Sie haben ihn notariell ausgeschlossen.
Wie lange dauert diese Phase?
Die Bearbeitung durch das Gericht und die Beschaffung der Renteninformationen dauern in München erfahrungsgemäß zwischen drei und sechs Monaten – manchmal auch länger, je nach Auslastung des Gerichts und Komplexität des Falls.
Schritt 3: Der Scheidungstermin
Sobald alle Unterlagen vollständig sind, setzt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Beide Ehepartner müssen persönlich erscheinen. Der Termin dauert meist nur 15 bis 30 Minuten.
Das Gericht stellt einige Fragen, um sicherzustellen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist und beide Seiten die Scheidung wollen. Wenn keine strittigen Punkte mehr offen sind, wird die Scheidung direkt im Anschluss ausgesprochen. Der Beschluss wird Ihnen wenige Wochen später schriftlich zugestellt und ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist rechtskräftig.
Aktuelle Entwicklungen
In den vergangenen Jahren hat sich die Digitalisierung auch im Familienrecht bemerkbar gemacht. Viele Anwaltskanzleien bieten mittlerweile an, die Scheidung weitgehend online vorzubereiten. Sie können Unterlagen digital einreichen, Fragen per E-Mail klären und müssen nur zum eigentlichen Gerichtstermin persönlich erscheinen. Das spart Zeit und Wege – gerade für Berufstätige oder Eltern, die wenig Spielraum haben.
Auch die Gerichte in Bayern arbeiten zunehmend digital: Akten werden elektronisch geführt, Zustellungen erfolgen oft per beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach). Das beschleunigt manche Abläufe, kann aber in Übergangsphasen auch zu Verzögerungen führen, wenn Systeme nicht reibungslos funktionieren.
Ein weiterer Trend: Immer mehr Paare versuchen, sich vor der Scheidung außergerichtlich zu einigen – etwa durch Mediation oder gemeinsame Beratung. Das verkürzt das Gerichtsverfahren erheblich und senkt die Kosten, weil weniger strittige Punkte verhandelt werden müssen.
Dauer einer Scheidung in München: Womit Sie rechnen sollten
Zusammengefasst können Sie mit folgenden Zeiträumen rechnen:
- Trennungsjahr: 12 Monate (Pflicht)
- Antragstellung bis Zustellung an den Ehepartner: 2–4 Wochen
- Versorgungsausgleich und Vorbereitung: 3–6 Monate
- Wartezeit bis zum Gerichtstermin: 1–3 Monate
- Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses: ca. 4 Wochen nach dem Termin
Insgesamt dauert eine einvernehmliche Scheidung in München vom Antrag bis zur Rechtskraft meist zwischen 6 und 12 Monaten – zusätzlich zum Trennungsjahr. Sind Punkte wie Unterhalt, Zugewinn oder Sorgerecht strittig, kann sich das Verfahren deutlich verlängern.
Praktische Tipps für einen reibungslosen Ablauf
Unterlagen frühzeitig besorgen: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden und Rentenauskünfte können Sie schon während des Trennungsjahres anfordern. Das beschleunigt später den Antrag.
Offene Punkte vorab klären: Einigen Sie sich möglichst außergerichtlich über Unterhalt, Vermögensaufteilung und Umgang mit den Kindern. Je weniger das Gericht entscheiden muss, desto schneller und günstiger wird es.
Kommunikation mit dem Anwalt: Beantworten Sie Rückfragen zügig und vollständig. Jede Verzögerung bei den Unterlagen verlängert das Verfahren.
Kosten im Blick behalten: Gerichts- und Anwaltskosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich aus Ihrem Einkommen und Vermögen errechnet. Lassen Sie sich vorab beraten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – und ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Scheidung auch ohne Anwalt einreichen?
Nein, das ist in Deutschland nicht möglich. Mindestens ein Ehepartner – derjenige, der den Antrag stellt – muss von einem Anwalt vertreten werden. Der andere Ehepartner kann auf einen eigenen Anwalt verzichten, wenn er der Scheidung zustimmt und keine eigenen Anträge stellen möchte.
Was passiert, wenn mein Ehepartner nicht zustimmt?
Wenn Sie seit einem Jahr getrennt leben, kann die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen ausgesprochen werden – vorausgesetzt, das Gericht ist überzeugt, dass die Ehe gescheitert ist. Leben Sie seit drei Jahren getrennt, wird das Scheitern automatisch vermutet. Ihr Ehepartner kann die Scheidung dann nicht mehr verhindern.
Muss ich zum Scheidungstermin persönlich erscheinen?
Ja, beide Ehepartner müssen grundsätzlich persönlich vor Gericht erscheinen. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei schwerer Krankheit – kann das Gericht auf die Anwesenheit verzichten oder einen Vertreter zulassen. Planen Sie den Termin also rechtzeitig ein.
Sie denken über eine Trennung oder Scheidung nach? Auf scheidung-muenchen-online.de können Sie Ihre Scheidung bequem online vorbereiten und einreichen – diskret, verständlich und ohne unnötige Kosten. Fachanwältin Antje Kaschube begleitet Sie durch alle Schritte und sorgt dafür, dass Ihr Verfahren zügig und fair abläuft.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.