Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht · · aktualisiert am 16. August 2026
Sie haben in Spanien geheiratet, Ihr Partner ist Franzose, Sie leben gemeinsam in München – und jetzt steht die Trennung bevor. Welches Gericht ist zuständig? Internationale Scheidungen sind komplexer als reine deutsche Verfahren ohne internationalen Bezug, doch mit der richtigen Vorbereitung lassen sie sich auch in München und Bayern erfolgreich durch unsere Kanzlei durchführen.
Wann spricht man von einer internationalen Scheidung?
Eine Scheidung gilt als international, sobald ein Auslandsbezug besteht. Das kann verschiedene Formen annehmen:
- Mindestens ein Ehepartner besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen
- Sie oder Ihr Ehepartner / Ihre Ehepartnerin leben im Ausland
Gerade in einer internationalen Stadt wie München sind solche Konstellationen häufig: Das Familiengericht am Amtsgericht München sowie Fachanwältin Antje Kaschube bearbeiten regelmäßig Verfahren mit internationalem Bezug.
Welches Gericht ist zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach europäischen Verordnungen, wie der Brüssel II b Verordnung. Deutsche Gerichte sind internationale zuständig und Sie können sich an dem örtlich zuständigen Gericht, z.B. München, scheiden lassen, wenn:
- der Antragsgegner in Deutschland lebt
- der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, wenn er seit mehr als einem Jahr bereits in Deutschland gelebt hat
- der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und sich seit mindestens 6 Monaten in Deutschland gewöhnlich aufhält
- beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
In vielen Fällen sind mehrere Gerichte parallel zuständig – etwa in Deutschland und im Heimatland des Partners oder der Partnerin. Dann gilt: Wer zuerst den Scheidungsantrag stellt, dessen Gericht entscheidet. Diese Regelung kann strategisch wichtig sein, wenn in verschiedenen Ländern unterschiedliche Rechtsfolgen mit der Scheidung verbunden sind.
Besonderheit bei Drittstaaten
Leben Sie oder Ihr Partner in einem Land außerhalb der EU – etwa in den USA, der Schweiz oder der Türkei – gelten teilweise andere Regeln. Hier prüft das deutsche Gericht im Einzelfall, ob es sich für zuständig erklärt. Eine frühzeitige rechtliche Klärung ist dann besonders wichtig.
Welches Scheidungsrecht wird angewendet?
Zuständigkeit des Gerichts und anwendbares Recht sind zwei verschiedene Dinge. Auch wenn das Familiengericht München Ihre Scheidung durchführt, kann unter Umständen ausländisches Recht gelten.
Seit 2012 können Ehepaare in der EU wählen, welches Recht auf ihre Scheidung angewendet werden soll. Haben Sie keine Rechtswahl getroffen, gilt eine Rangfolge:
- Recht des Staates, in dem beide zum Zeitpunkt der Antragstellung leben
- Recht des Staates, in dem beide zuletzt gelebt haben, falls einer noch dort wohnt
- Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit beide besitzen
- Recht des Staates, bei dessen Gericht der Antrag gestellt wird
Leben Sie beide in München und stellen hier den Antrag, wird in der Regel deutsches Scheidungsrecht angewendet – unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Das bedeutet: Es gilt das Trennungsjahr, der Versorgungsausgleich wird durchgeführt und Unterhaltsansprüche werden nach deutschen Regeln berechnet.
Praktische Herausforderungen und Lösungen
Internationale Scheidungen bringen besondere Hürden mit sich, die Sie kennen sollten:
Sprachbarrieren: Ausländische Urkunden müssen häufig von vereidigten Übersetzern ins Deutsche übertragen werden, da die Gerichtssprache deutsch ist.
Apostillen und Beglaubigungen: Dokumente aus dem Ausland benötigen oft eine Apostille oder konsularische Beglaubigung. Wir informieren Sie, welche Nachweise das Gericht konkret verlangt.
Vermögen im Ausland: Immobilien, Konten oder Unternehmensbeteiligungen außerhalb Deutschlands müssen beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden, falls dieser mit der Scheidung im Verbund durch einen Ehegatten geltend gemacht wird. Bei einem Scheidungsverfahren wird zwar grundsätzlich nur über die Scheidung und der Versorgungsausgleich entschieden, es können durch einen Ehegatten mit anwaltlicher Vertretung auch weitere Scheidungsfolgen in das Scheidungsverfahren beantragt werden in Verbundverfahren. Es sollte immer versucht werden, eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung auch für die Scheidungsfolgen mit internationalem Vermögen abzuschließen, wobei Ihnen Fachanwältin Antje Kaschube unterstützend zu Seite steht.
Anerkennung der Scheidung: Eine in München ausgesprochene Scheidung wird in EU-Staaten automatisch anerkannt. In anderen Ländern kann ein zusätzliches Anerkennungsverfahren nötig sein – etwa wenn Sie dort wieder heiraten möchten.
Konkrete Tipps für Ihre internationale Scheidung
Sie können die Komplexität deutlich reduzieren, wenn Sie systematisch vorgehen:
- Sichern Sie die notwendigen Dokumente im Original z.B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunden, Nachweise über Vermögen im In- und Ausland und lassen Sie diese als internationale Urkunden ausstellen bzw. durch einen vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen
- Rechtsanwältin Antje Kaschube berät Sie gern, damit eine einvernehmliche Regelung der Scheidungsfolgen möglich ist – das spart Zeit, Kosten und Nerven, gerade wenn mehrere Rechtsordnungen betroffen sind
Häufige Fragen zur internationalen Scheidung
Kann ich mich in München scheiden lassen, wenn mein Partner im Ausland lebt?
Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Entscheidend ist, ob ein ausreichender Bezug zu Deutschland besteht – etwa durch Ihren Wohnsitz in München, gemeinsame deutsche Staatsangehörigkeit oder den letzten gemeinsamen Wohnsitz in Deutschland. Rechtsanwältin Antje Kaschube kann anhand Ihres konkreten Falles prüfen, ob deutsche Gerichte international zuständig sind und das Familiengericht München örtlich zuständig ist. Ihr Ehepartner bzw. Ehepartnerin muss der Scheidung nur zustimmen, dann benötigt er keinen eigenen Anwalt im Ausland. Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner kann von dem persönlichen Erscheinen beim Gerichtstermin entbunden werden, dass er nicht zu Scheidungstermin anreisen muss und die Anhörung bei Gericht z.B. durch eine schriftliche Trennungserklärung ersetzt wird oder eine Videoanhörung ermöglicht wird. Damit das Verfahren beschleunigt werden kann, müsste der Ehepartner, der im Ausland ist, einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen.
Gilt in München immer deutsches Scheidungsrecht?
Nicht zwingend. Auch wenn das Münchner Familiengericht zuständig ist, kann ausländisches Recht angewendet werden – je nachdem, wo Sie gelebt haben und welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Die Anwendung internationalen Rechts wird in der sogenannten ROM III Verordnung – Art. 8 – geregelt. Dort ist geregelt, welches Recht vorranging anzuwenden ist. Sie können aber durch eine Rechtswahlvereinbarung gemäß Art. 5 der ROM III Verordnung deutsches Recht wählen, wenn beide Partner damit einverstanden sind und ein Bezug zu Deutschland besteht. Diese Rechtswahl muss entweder notariell erklärt werden oder zu Protokoll des Gerichts im Gerichtstermin.
Was passiert mit unserem Haus in Spanien?
Das Gericht teilt die Immobilien bei der Scheidung nicht. Sie können auch nach der Scheidung noch gemeinsame Miteigentümer einer Immobilie im Ausland bleiben. Nur wenn Zugewinnausgleichsansprüche zusätzlich geltend gemacht werden (z.B. wenn nur ein Ehegatte Alleineigentümer der Immobilie ist) werden beim Zugewinnausgleich berücksichtigt, auch wenn das deutsche Gericht über die Scheidung entscheidet. Der Wert der Immobilie fließt in die Berechnung ein. Die konkrete Aufteilung oder ein eventueller Verkauf richten sich aber oft nach dem Recht des Landes, in dem die Immobilie liegt. Hier kann eine einvernehmliche Regelung durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung viel Aufwand und Geld ersparen.
Der Weg zur Lösung
Internationale Scheidungen erfordern mehr Vorbereitung als rein deutsche Verfahren, sind aber in München routinemäßig durchführbar. Je besser Sie vorbereitet sind, desto besser können Sie Ihre Interessen wahren. Eine strukturierte Vorbereitung, vollständige Unterlagen und im Idealfall eine einvernehmliche Lösung machen den Unterschied zwischen einem langwierigen Streit und einer zügigen Klärung. Hierauf arbeitet Rechtsanwältin Antje Kaschube in einem Scheidungsfall mit internationalem Regelungsbedarf hin.
Sie denken über eine Trennung oder Scheidung nach? Auf scheidung-muenchen-online.de können Sie Ihre Scheidung bequem online vorbereiten und einreichen und werden durch Fachanwältin Antje Kaschube durch das Scheidungsverfahren mit fachanwaltlicher Kompetenz begleitet – diskret, verständlich und zu transparenten Kosten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.
verantwortliche Autorin: Rechtsanwältin Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht