Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht ·
„Liebst du mich nicht mehr, wenn du jetzt einen Ehevertrag willst?“ Diese Frage fällt in vielen Münchner Wohnzimmern, wenn einer der Partner das Thema anspricht. Dabei hat ein Ehevertrag nichts mit fehlendem Vertrauen zu tun – er schafft Klarheit für beide Seiten und kann im Fall einer Trennung viel Streit ersparen. Gerade wenn Immobilien, Unternehmen oder sehr unterschiedliche Vermögensverhältnisse im Spiel sind, lohnt sich ein Blick auf die vertraglichen Möglichkeiten.
Was ist ein Ehevertrag und was kann er regeln?
Ein Ehevertrag ist eine notarielle Vereinbarung zwischen Ehepartnern, die bestimmte Rechtsfolgen der Ehe individuell regelt. Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was Sie während der Ehe erwirtschaften, wird bei einer Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt.
Ein Ehevertrag kann folgende Punkte regeln:
- Güterstand: Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft
- Versorgungsausgleich: Ausgleich der Rentenansprüche im Scheidungsfall
- Unterhalt: Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Vermögensaufteilung: Regelungen zu Immobilien, Unternehmen oder Erbschaften
Wichtig: Ein Ehevertrag muss immer notariell beurkundet werden, sonst ist er unwirksam. Der Notar prüft auch, ob die Vereinbarung sittenwidrig ist oder einen Partner unangemessen benachteiligt.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Nicht jedes Paar braucht einen Ehevertrag. In vielen Fällen bietet das gesetzliche System einen fairen Ausgleich. Es gibt aber typische Situationen, in denen ein Vertrag sinnvoll sein kann:
Selbstständige und Unternehmer
Wenn Sie ein eigenes Unternehmen führen oder freiberuflich tätig sind, kann ein Ehevertrag Ihr Betriebsvermögen schützen. Ohne Vertrag müsste im Scheidungsfall der Wertzuwachs des Unternehmens ausgeglichen werden – das kann die Existenz gefährden, wenn dafür liquide Mittel fehlen.
Sehr unterschiedliche Vermögensverhältnisse
Bringt ein Partner erhebliches Vermögen oder eine Immobilie mit in die Ehe, während der andere mit wenig startet, kann ein Ehevertrag klären, dass dieses Anfangsvermögen im Scheidungsfall außen vor bleibt. Auch bei erwarteten Erbschaften ist das häufig ein Thema.
Zweite Ehe mit Kindern aus erster Beziehung
Wer bereits Kinder hat und erneut heiratet, möchte oft sicherstellen, dass das eigene Vermögen später an die leiblichen Kinder geht. Ein Ehevertrag kann hier mit erbrechtlichen Regelungen kombiniert werden.
Internationale Ehen
Leben Sie oder Ihr Partner im Ausland oder haben unterschiedliche Staatsangehörigkeiten? Dann kann ein Ehevertrag klären, welches Recht im Scheidungsfall gilt – das erspart später komplizierte Verfahren über Ländergrenzen hinweg.
Was darf ein Ehevertrag nicht regeln?
Die Vertragsfreiheit hat Grenzen. Gerichte prüfen Eheverträge im Streitfall darauf, ob sie einen Partner unangemessen benachteiligen. Unwirksam sind zum Beispiel Klauseln, die:
- Unterhalt für Kinder ausschließen (Kindesunterhalt kann nie vertraglich ausgeschlossen werden)
- Einen Partner nach langer Ehe und Kindererziehung völlig mittellos zurücklassen
- Einseitig nur die Interessen eines Partners berücksichtigen
- Unter Druck oder ohne ausreichende Bedenkzeit unterschrieben wurden
Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Ein Ehevertrag darf nicht dazu führen, dass ein Partner nach der Scheidung in eine wirtschaftlich ausweglose Lage gerät, besonders wenn gemeinsame Kinder betreut wurden.
Aktuelle Entwicklungen rund um den Ehevertrag
In den letzten Jahren zeigt sich: Immer mehr Paare schließen einen Ehevertrag – nicht aus Misstrauen, sondern aus dem Wunsch nach Klarheit. Besonders in München, wo viele selbstständige Unternehmer und Freiberufler leben, gehört der Gang zum Notar für viele zur Hochzeitsvorbereitung dazu.
Gerichte schauen heute sehr genau hin, ob ein Vertrag fair ist. Wurde er kurz vor der Hochzeit unterschrieben, als eine Partnerin vielleicht schon schwanger war? Hatte der wirtschaftlich schwächere Partner eigene Beratung? Solche Umstände können dazu führen, dass ein Vertrag ganz oder teilweise für unwirksam erklärt wird.
Auch nachträglich kann ein Ehevertrag noch geschlossen oder angepasst werden – etwa wenn sich die Lebenssituation ändert, Kinder geboren werden oder ein Unternehmen gegründet wird. Viele Münchner Paare nutzen diese Möglichkeit, um ihre Vereinbarungen an die aktuelle Situation anzupassen.
Ein weiterer Trend: Immer öfter werden Eheverträge mit Regelungen zum Versorgungsausgleich kombiniert. Gerade wenn beide Partner gut verdienen und eigenständig für das Alter vorsorgen, kann es sinnvoll sein, den automatischen Rentenausgleich auszuschließen oder zu modifizieren.
Praktische Tipps für Ihren Ehevertrag
Rechtzeitig beginnen: Planen Sie genug Zeit ein. Ein Ehevertrag braucht Gespräche, eventuell mehrere Entwürfe und den Notartermin. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck kurz vor der Hochzeit.
Beide Partner beraten lassen: Auch wenn Sie gemeinsam zum Notar gehen – jeder sollte die Möglichkeit haben, sich vorab von einem eigenen Anwalt beraten zu lassen. Das stärkt die Wirksamkeit des Vertrags.
Fair bleiben: Ein Ehevertrag, der nur die Interessen einer Seite berücksichtigt, wird vor Gericht möglicherweise keinen Bestand haben. Denken Sie an beide Partner und an mögliche Kinder.
Regelmäßig prüfen: Ein Vertrag, der mit 25 Jahren passte, kann mit 45 und zwei Kindern völlig überholt sein. Schauen Sie alle paar Jahre, ob Ihre Vereinbarung noch zu Ihrer Lebenssituation passt.
Dokumentation: Bewahren Sie die notarielle Urkunde sicher auf. Im Scheidungsfall muss das Familiengericht den Vertrag kennen und prüfen.
Häufige Fragen zum Ehevertrag
Kann ich einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit noch abschließen?
Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe geschlossen werden. Viele Paare entscheiden sich erst nach einigen Ehejahren dafür, etwa wenn ein Unternehmen gegründet wird, eine Immobilie gekauft wird oder Kinder geboren werden. Auch eine Anpassung oder Aufhebung eines bestehenden Vertrags ist jederzeit möglich – immer mit notarieller Beurkundung.
Was kostet ein Ehevertrag in München?
Die Kosten richten sich nach dem Vermögen der Partner und sind gesetzlich festgelegt. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro liegen die Notarkosten bei etwa 300 bis 400 Euro, bei höheren Vermögen entsprechend mehr. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für anwaltliche Beratung. Diese Investition kann sich aber lohnen – ein fairer Vertrag spart im Ernstfall oft erhebliche Streitkosten.
Kann ein Ehevertrag im Scheidungsfall angefochten werden?
Ja, wenn der Vertrag sittenwidrig ist oder einen Partner unangemessen benachteiligt, kann das Familiengericht ihn ganz oder teilweise für unwirksam erklären. Das gilt besonders, wenn sich die Lebenssituation stark verändert hat – etwa wenn ein Partner jahrelang die Kinder betreut hat und nun ohne Unterhalt dastehen würde. Gerichte prüfen jeden Einzelfall sorgfältig.
Klarheit schafft Sicherheit
Ein Ehevertrag ist kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Verantwortung. Er gibt beiden Partnern Sicherheit und kann im Fall einer Trennung viel Streit und Kosten ersparen. Wichtig ist, dass beide Seiten fair behandelt werden und der Vertrag zur aktuellen Lebenssituation passt.
Ob ein Ehevertrag für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Lassen Sie sich beraten, nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung und sprechen Sie offen mit Ihrem Partner über Ihre Wünsche und Bedenken.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.