Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht ·
Nach zehn Jahren Ehe steht Julia K. aus München-Schwabing vor dem Scheidungstermin am Familiengericht. Eine Frage beschäftigt sie besonders: Muss sie den Namen ihres Ex-Mannes behalten, oder kann sie wieder ihren Geburtsnamen annehmen? Und was bedeutet das für ihre beiden Kinder? Das Namensrecht nach der Scheidung wirft viele praktische Fragen auf – und die Antworten sind oft einfacher, als viele denken.
Grundsätzliches zum Namensrecht nach der Scheidung
Mit der rechtskräftigen Scheidung ändert sich an Ihrem Namen zunächst nichts automatisch. Der während der Ehe geführte Familienname bleibt bestehen – unabhängig davon, ob Sie Ihren Geburtsnamen aufgegeben oder einen Doppelnamen geführt haben. Das gilt bundesweit und damit auch für alle Scheidungsverfahren am Amtsgericht München.
Sie haben jedoch das Recht, Ihren Namen zu ändern. Diese Entscheidung liegt allein bei Ihnen und ist vom Einverständnis Ihres früheren Ehepartners völlig unabhängig. Auch Jahre nach der Scheidung können Sie von diesem Recht noch Gebrauch machen – eine konkrete Frist gibt es nicht.
Welche Optionen stehen Ihnen zur Verfügung?
Nach der Scheidung haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- Beibehaltung des Ehenamens: Sie führen den während der Ehe angenommenen Namen einfach weiter. Viele Menschen entscheiden sich dafür, insbesondere wenn sie beruflich unter diesem Namen bekannt sind oder den gleichen Nachnamen wie ihre Kinder tragen möchten.
- Rückkehr zum Geburtsnamen: Sie nehmen wieder den Namen an, den Sie vor der Eheschließung getragen haben. Dies ist die häufigste Form der Namensänderung nach einer Scheidung.
- Rückkehr zu einem früheren Ehenamen: Falls Sie vor dieser Ehe bereits verheiratet waren und damals einen anderen Namen angenommen hatten, können Sie auch diesen wieder führen.
Was nicht möglich ist: Sie können nicht einfach einen völlig neuen Namen wählen oder einen Fantasienamen annehmen. Die Namensänderung nach der Scheidung ist auf die Namen beschränkt, die Sie bereits rechtmäßig getragen haben.
Der praktische Ablauf in München
Wenn Sie Ihren Namen nach der Scheidung ändern möchten, wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnorts. In München ist dafür das Standesamt der Landeshauptstadt München zuständig. Sie benötigen:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Ihre Geburtsurkunde (falls nicht beim Standesamt München vorhanden)
- Die Heiratsurkunde der geschiedenen Ehe
Die Namensänderung wird dann in einem formlosen Antrag erklärt. Das Standesamt stellt Ihnen anschließend eine Bescheinigung über die Namensführung aus. Mit dieser Bescheinigung können Sie dann alle wichtigen Dokumente ändern lassen: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bankkarten, Arbeitsvertrag und vieles mehr.
Die Gebühren für die Namensänderung beim Standesamt München bewegen sich im überschaubaren Rahmen – meist zwischen 25 und 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für neue Ausweisdokumente.
Besonderheit: Doppelnamen
Haben Sie während der Ehe einen Doppelnamen geführt, etwa Müller-Schmidt, können Sie nach der Scheidung sowohl zu Müller als auch zu Schmidt zurückkehren – je nachdem, welcher Name Ihr Geburtsname war. Der Doppelname selbst kann in der Regel nicht beibehalten werden, wenn er erst durch die Ehe entstanden ist.
Was gilt für die Kinder?
Eine Frage, die viele Eltern beschäftigt: Wenn ich nach der Scheidung meinen Namen ändere, ändert sich dann auch der Name meiner Kinder? Die klare Antwort: Nein. Der Nachname Ihrer Kinder bleibt von Ihrer Namensänderung unberührt.
Kinder behalten den Namen, der ihnen bei der Geburt gegeben wurde – unabhängig davon, ob und wie oft die Eltern heiraten, sich scheiden lassen oder ihre Namen ändern. Eine Änderung des Kindesnamens ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich und erfordert in der Regel die Zustimmung beider Elternteile sowie die Genehmigung des Familiengerichts.
Viele geschiedene Eltern behalten daher bewusst den Ehenamen bei, um den gleichen Nachnamen wie ihre Kinder zu tragen. Das ist jedoch eine persönliche Entscheidung – rechtlich sind Sie dazu nicht verpflichtet.
Aktuelle Entwicklungen
In der Praxis zeigt sich, dass immer mehr Menschen nach der Scheidung zu ihrem Geburtsnamen zurückkehren – ein Zeichen für den Wunsch nach einem Neuanfang. Gleichzeitig entscheiden sich auch viele bewusst dafür, den Ehenamen beizubehalten, insbesondere wenn dieser beruflich etabliert ist oder wenn sie den gleichen Namen wie ihre Kinder führen möchten.
Die Standesämter in München berichten von einer steigenden Nachfrage nach Beratung zum Namensrecht. Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie auch Jahre nach der Scheidung noch ihr Namensrecht ausüben können. Es gibt keine Ausschlussfrist – selbst zehn oder zwanzig Jahre nach der Scheidung können Sie noch zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren.
Wichtig zu wissen: Die Namensänderung nach der Scheidung ist nicht rückgängig zu machen. Wenn Sie zu Ihrem Geburtsnamen zurückgekehrt sind und später erneut heiraten, können Sie nicht einfach den alten Ehenamen wieder annehmen – es sei denn, Sie heiraten dieselbe Person erneut.
Praktische Tipps für Ihre Namensänderung
Überlegen Sie in Ruhe: Nehmen Sie sich Zeit für diese Entscheidung. Berücksichtigen Sie berufliche Aspekte, den Namen Ihrer Kinder und Ihre persönlichen Gefühle. Es gibt keine Eile – das Recht zur Namensänderung bleibt Ihnen dauerhaft erhalten.
Machen Sie eine Liste: Notieren Sie alle Stellen, bei denen Sie Ihren Namen ändern lassen müssen: Arbeitgeber, Krankenkasse, Bank, Versicherungen, Vermieter, Energieversorger, Telefon- und Internetanbieter, Mitgliedschaften. Die Liste ist meist länger als gedacht.
Planen Sie Zeit ein: Die Änderung aller Dokumente und Verträge kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Beginnen Sie mit den wichtigsten: Personalausweis, Reisepass und Führerschein.
Informieren Sie Ihr Umfeld: Teilen Sie Freunden, Familie und Kollegen Ihre Namensänderung rechtzeitig mit. Das vermeidet Missverständnisse und erleichtert die Umstellung im Alltag.
Häufig gestellte Fragen
Kann mein Ex-Partner die Namensänderung verhindern?
Nein. Ihr früherer Ehepartner hat kein Mitspracherecht bei Ihrer Namensführung nach der Scheidung. Sie können völlig selbstständig entscheiden, ob Sie zu Ihrem Geburtsnamen zurückkehren oder den Ehenamen behalten möchten. Eine Zustimmung oder auch nur Information Ihres Ex-Partners ist nicht erforderlich.
Kostet die Namensänderung nach der Scheidung viel Geld?
Die Gebühren beim Standesamt sind überschaubar und liegen meist zwischen 25 und 50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für neue Ausweisdokumente: Ein neuer Personalausweis kostet etwa 37 Euro, ein Reisepass je nach Ausführung zwischen 60 und 90 Euro. Insgesamt sollten Sie mit Gesamtkosten von 100 bis 200 Euro rechnen – abhängig davon, welche Dokumente Sie erneuern lassen.
Wie lange dauert die Namensänderung beim Standesamt?
Die Erklärung zur Namensänderung beim Standesamt München dauert in der Regel nur wenige Minuten. Sie können meist ohne Termin vorbeikommen, zu Stoßzeiten kann es jedoch zu Wartezeiten kommen. Die Bescheinigung über die Namensführung erhalten Sie in der Regel sofort. Die Ausstellung neuer Ausweisdokumente dauert dann je nach Auslastung zwischen zwei und sechs Wochen.
Sie denken über eine Trennung oder Scheidung nach? Auf scheidung-muenchen-online.de können Sie Ihre Scheidung bequem online vorbereiten und einreichen – diskret, verständlich und ohne unnötige Kosten. Auch Fragen zum Namensrecht nach der Scheidung werden dort kompetent beantwortet.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.