Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht · · aktualisiert am 19. September 2026
Ich empfehle Mediation häufiger, als es für eine Kanzlei wirtschaftlich klug ist. Der Grund ist einfach: Wo Eltern nach der Trennung noch zwanzig Jahre miteinander zu tun haben, ist eine Einigung, die beide mitgetragen haben, mehr wert als ein Beschluss, den einer verloren hat.
Genauso deutlich sage ich, wann Mediation der falsche Weg ist. Dazu weiter unten mehr – der Abschnitt ist mir wichtiger als die Aufzählung der Vorteile.
Was Mediation ist, und was sie nicht ist
Eine Mediatorin entscheidet nichts. Sie schlägt auch keine Lösung vor, jedenfalls nicht im klassischen Verständnis. Ihre Aufgabe ist es, ein Gespräch zu ermöglichen, das die Beteiligten allein nicht mehr führen können, und die Beteiligten dabei gleichmäßig zu Wort kommen zu lassen. Das Ergebnis erarbeiten Sie selbst.
Mediation ersetzt auch keine anwaltliche Beratung. Die Mediatorin darf keine Partei beraten – sie ist allen Beteiligten gleichermaßen verpflichtet. Deshalb ist die übliche und sinnvolle Konstellation: Mediation für die Verständigung, parallel dazu eigene anwaltliche Beratung für jeden, damit am Ende niemand etwas unterschreibt, dessen Tragweite er nicht überblickt.
Wie ein Verfahren abläuft
Nach einem Vorgespräch, in dem geklärt wird, ob der Fall überhaupt geeignet ist, folgen üblicherweise drei bis sechs Sitzungen von jeweils ein bis zwei Stunden. Zuerst werden die Themen gesammelt – oft stellt sich dabei heraus, dass der eigentliche Konflikt woanders liegt als dort, wo gestritten wird. Dann wird jedes Thema einzeln bearbeitet. Am Ende steht eine Abschlussvereinbarung.
Diese Vereinbarung ist zunächst nur ein Papier. Damit sie hält, muss sie in die richtige Form gebracht werden: Regelungen zum Zugewinn und zum Versorgungsausgleich bedürfen der notariellen Beurkundung, Unterhaltsvereinbarungen sollten vollstreckbar ausgestaltet werden, Umgangsregelungen können vom Familiengericht gebilligt werden. Dieser letzte Schritt wird oft vergessen, und dann steht man zwei Jahre später mit einer Einigung da, aus der sich nichts durchsetzen lässt.
Was es kostet und wie lange es dauert
Mediatorinnen und Mediatoren rechnen in der Regel nach Stunden ab, und die Kosten teilen sich die Beteiligten. Ob das günstiger ist als ein streitiges Verfahren, hängt vom Fall ab. Bei zwei bis drei Sitzungen und einer anschließenden Beurkundung ist es das fast immer. Bricht die Mediation nach der vierten Sitzung ab und es folgt doch ein Verfahren, haben Sie beides bezahlt.
Zeitlich liegt der Vorteil klarer: Eine Mediation über sechs bis zehn Wochen ist realistisch. Ein streitiges Verfahren über Zugewinn und Unterhalt dauert selten unter einem Jahr.
Wann ich von Mediation abrate
Es gibt Konstellationen, in denen Mediation nicht nur nutzlos, sondern schädlich ist:
- Bei häuslicher Gewalt. Mediation setzt voraus, dass beide auf Augenhöhe verhandeln können. Wer Angst hat, verhandelt nicht – er gibt nach. Hier braucht es Schutz, nicht Vermittlung.
- Bei erheblichem Machtgefälle. Wenn einer die Finanzen der Familie jahrelang allein geführt hat und der andere nicht weiß, welche Konten überhaupt existieren, fehlt die Grundlage für eine faire Einigung. Dann ist zuerst Auskunft zu schaffen – notfalls gerichtlich.
- Bei Verdacht auf verschwiegenes Vermögen. Eine Mediatorin kann keine Auskunft erzwingen und keine Kontoauszüge anfordern. Ein Gericht kann das.
- Wenn ein Beteiligter gar keine Einigung will, sondern die Sitzungen nutzt, um Zeit zu gewinnen oder Informationen abzuschöpfen. Das erkennt man meist in der zweiten Sitzung – und sollte dann konsequent beenden.
In allen übrigen Fällen, und das ist die Mehrheit, lohnt der Versuch.
Mediation und das Gerichtsverfahren
Beides schließt sich nicht aus. In Kindschaftssachen soll das Familiengericht ohnehin in jeder Lage auf ein Einvernehmen hinwirken und kann eine Mediation oder eine außergerichtliche Streitbeilegung vorschlagen. Das Verfahren ruht dann, und wenn eine Einigung zustande kommt, wird sie im laufenden Verfahren festgehalten. Auch die Güterichterverhandlung ist ein Weg, der einer Mediation nahekommt und nichts zusätzlich kostet.
Rechtsgrundlagen
Mediationsgesetz (insbesondere §§ 1 bis 4 zu Begriff, Aufgaben und Verschwiegenheit), § 36a FamFG (Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung), § 156 FamFG (Hinwirken auf Einvernehmen in Kindschaftssachen), § 1410 BGB und § 7 VersAusglG (Beurkundungserfordernisse).
Ob Ihr Fall geeignet ist
Das lässt sich in einem Gespräch klären, und es ist keine Frage, die man mit einem Fragebogen beantwortet. Rufen Sie an unter 089 99950505. Wenn ich zu einer Mediation rate, sage ich Ihnen das – und wenn ich abrate, ebenfalls, mit Begründung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern. Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht, München.