Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht · · aktualisiert am 16. August 2026
Scheidung mit Kindern: Was muss beachtet werden?
Bei einer Trennung mit Kindern stehen zunächst das Sorgerecht und der Umgang der Kinder mit den Elternteilen nach der Trennung im Mittelpunkt. Tragfähige Absprachen im Sinne der Kinder ersparen allen Beteiligten belastende Verfahren.
Was bedeutet das Ehepaare in München?
Gerade beim Thema „Scheidung mit Kindern“ gilt: Jede Familie ist anders. Pauschale Aussagen aus dem Internet ersetzen keine Einordnung Ihrer persönlichen Situation – Rechtsanwältin Antje Kaschube berät Sie als Fachanwältin für Familienrecht gern zu Ihrer Scheidung, die als einverständliche Scheidung zum Wohle Ihrer Kinder geführt werden sollte.
Häufige Fragen
Wo finde ich in München Unterstützung bei einer Trennung und Scheidung mit Kindern?
Erste Anlaufstellen sind Beratungsstellen beim Jugendamt, wenn Sie den Umgang und das Betreuungsmodell regeln möchten und Sie und Ihr Ehepartner oder Ehepartnerin sich nicht ohne neutrale Hilfe über den Umgang und die Betreuung Ihrer Kinder einigen können. Wenn Sie und Ihre Ehepartnerin bzw. Ehepartner die Betreuung Ihrer Kinder nach der Trennung untereinander regeln, können Sie diese auch durch eine Umgangsregelung und Betreuungsregelung schriftlich festhalten. Wichtig ist, dass beide Elternteile sich mit der Regelung zum Wohle der Kinder einverstanden erklären und diese auch praktisch im Alltag von beiden Ehegatten umgesetzt werden, damit die Trennung und die spätere Scheidung so schonend wie möglich für Ihre Kinder erfolgen kann.
Was kostet rechtliche Unterstützung?
Die Beratungsstellen beim Jugendamt sind kostenfrei und die Bearbeiter sind geschult. Nur wenn Sie außergerichtlich keine Regelung mithilfe des Jugendamtes und der Beratungstellen finden konnten, kann auch ein gerichtliches Verfahren beantragt werden, in der Regel bereits während der Trennung vor dem Scheidungsverfahren. Das Kindschaftsverfahren löst jedoch weitere Kosten aus, das Jugendamt wird ebenfalls beteiligt und die Kinder erhalten einen eigenen Vertreter, den sogenannten Verfahrenspfleger. Dieser prüft dann die Verhältnisse beider Elternteile aus Vertreter der Kinder. Die Kosten des Verfahrenspflegers müssten ebenfalls von beiden Ehegatten gezahlt werden. Hinzu kommen mögliche Kosten für jeweils eigene Anwälte und die notwendige Anhörung Ihrer Kinder bei Gericht. Daher sollte immer versucht werden, das Umgangsrecht und das Betreuungsmodell einvernehmlich ohne gerichtliches Verfahren zum Wohle Ihrer Kinder zu klären.
Welche Betreuungsmodelle gibt es?
Das Wechselmodell ist eine der gängstigen Betreuungsmodelle, die sich in den letzten 10 Jahren entwickelt haben. Das Wechselmodell hat für viele Eltern und Kinder den Vorteil, dass die Eltern- Kinder Beziehungen zu beiden Elternteilen zu gleichen Teilen auch nach einer Trennung und Scheidung aufrechterhalten werden kann.
Wenn das Wechselmodell für Ihre Familien bei Ihrer Trennung nicht das geeignete Betreuungsmodell ist, können sich die Eltern auch auf abweichede Modelle einigen, wie das Residenzmodell oder das Nestmodell.
Beim Residenzmodell leben die Kinder überwiegend bei einem Elternteil und der andere Elternteil hat Umgang nach vereinbarten Regeln, mindestens jedoch jedes 2. Wochendende von Freitag bis Sonntag, sowie die Hälfte der Ferienzeiten und die anteiligen Feiertage.
Beim Nestmodell blieben die Kinder in der Ehewohnung und die Eltern betreuen die Kinder abwechseln in der Ehewohnung, und haben auch eine andere Wohnung.
Bei dem erweiterten Umgang ist das Residenzmodell erweitert, erreicht aber nicht den Umfang eines Wechselmodells. Die Ehegatten und Eltern können einvernehmlich jedes Modell eigenständig festlegen. Bei der Scheidung will das Gericht wissen, ob Sie einvernehmlich das Betreuungsmodell klären konnten.
Dieser Beitrag hat den Stand vom 15. August 2026. Gesetzgebung und Rechtsprechung entwickeln sich weiter – bei konkreten Anliegen lohnt der Blick auf den aktuellen Stand.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.
verantwortliche Autorin: Rechtsanwältin Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht