Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht ·
„Was wird mich die Scheidung kosten?“ – diese Frage stellen sich die meisten Menschen in München, wenn sie über eine Trennung nachdenken. Herr Weber aus Schwabing sitzt am Küchentisch und überschlägt seine Finanzen. Er hat gehört, dass eine Scheidung teuer sein kann, aber niemand konnte ihm bisher genau sagen, womit er rechnen muss. Die gute Nachricht: Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt und damit berechenbar.
Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Bei einer Scheidung entstehen im Wesentlichen zwei Kostenblöcke: Gerichtskosten und Anwaltskosten. Beide richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, früher auch Streitwert genannt. Dieser Wert bildet die Grundlage für die Berechnung aller Gebühren.
Die Gerichtskosten zahlen Sie direkt an das Familiengericht. Beim Amtsgericht München werden diese Gebühren fällig, sobald der Scheidungsantrag eingereicht wird. Die Anwaltskosten zahlen Sie an Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt. Wichtig zu wissen: In Deutschland besteht bei einer Scheidung Anwaltspflicht – zumindest für die Person, die den Scheidungsantrag stellt.
Beide Ehegatten können sich gemeinsam durch eine Anwältin oder einen Anwalt vertreten lassen, wenn die Scheidung einvernehmlich ist. Das spart die Kosten für einen zweiten Anwalt. Der andere Ehegatte stimmt dem Scheidungsantrag dann einfach zu.
Der Verfahrenswert: Herzstück der Kostenberechnung
Der Verfahrenswert bestimmt, wie hoch die Kosten ausfallen. Er wird aus den Nettoeinkommen beider Ehegatten der letzten drei Monate berechnet. Das Gericht nimmt das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Partner zusammen.
Beispiel aus der Praxis: Frau Müller verdient netto 2.400 Euro monatlich, ihr Ehemann 3.200 Euro. Zusammen sind das 5.600 Euro pro Monat. Der Verfahrenswert für die Scheidung beträgt daher 16.800 Euro (3 × 5.600 Euro). Dieser Wert dient als Berechnungsgrundlage – nicht als tatsächlich zu zahlender Betrag.
Wird zusätzlich zur Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt – also die Aufteilung der Rentenansprüche – erhöht sich der Verfahrenswert. Für jeden Versorgungsausgleich kommt in der Regel ein Zuschlag von zehn Prozent des Nettoeinkommens hinzu, mindestens aber 1.000 Euro pro Rentenanwartschaft.
Mindest- und Höchstwerte
Der Gesetzgeber hat Grenzen festgelegt: Der Verfahrenswert darf nicht unter 4.000 Euro liegen, selbst wenn beide Partner kein oder nur sehr geringes Einkommen haben. Nach oben gibt es keine gesetzliche Grenze, bei sehr hohen Einkommen kann der Wert entsprechend steigen.
Konkrete Kostenbeispiele für München
Bei einem Verfahrenswert von 4.000 Euro (Mindestwert) entstehen Gerichtskosten von etwa 280 Euro. Die Anwaltskosten liegen bei rund 800 Euro. Insgesamt müssen Sie mit circa 1.080 Euro rechnen.
Bei einem Verfahrenswert von 10.000 Euro betragen die Gerichtskosten etwa 360 Euro, die Anwaltskosten circa 1.250 Euro – zusammen rund 1.610 Euro.
Bei einem Verfahrenswert von 20.000 Euro liegen die Gerichtskosten bei etwa 540 Euro und die Anwaltskosten bei rund 2.100 Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich auf circa 2.640 Euro.
Diese Beträge gelten für eine einvernehmliche Scheidung, bei der nur ein Anwalt beauftragt wird. Nimmt auch der andere Ehegatte einen eigenen Anwalt, verdoppeln sich die Anwaltskosten entsprechend.
Wer trägt welche Kosten?
Grundsätzlich trägt jeder Ehegatte seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden zunächst von der Person vorgestreckt, die den Scheidungsantrag stellt. Am Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht, wie die Kosten aufgeteilt werden – meist je zur Hälfte.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt teilen sich die Eheleute die Kosten in der Regel hälftig. Diese Vereinbarung sollten Sie im Vorfeld klar treffen, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Möglichkeiten der Kostenreduzierung
- Einvernehmliche Scheidung: Wenn Sie sich einig sind, reicht ein gemeinsamer Anwalt – das halbiert die Anwaltskosten.
- Verzicht auf Versorgungsausgleich: Sind Sie beide erst kurz verheiratet (unter drei Jahren), können Sie auf den Versorgungsausgleich verzichten – das senkt den Verfahrenswert.
- Außergerichtliche Einigung: Klären Sie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerecht vorab – das vermeidet zusätzliche Verfahren.
- Verfahrenskostenhilfe: Bei geringem Einkommen können Sie staatliche Unterstützung beantragen.
Aktuelle Entwicklungen
Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst. Für München und ganz Bayern gelten dieselben bundesweiten Regelungen. Das Familiengericht am Amtsgericht München wendet die aktuellen Gebührentabellen konsequent an.
Immer mehr Paare nutzen digitale Angebote, um ihre Scheidung vorzubereiten. Die Online-Vorbereitung spart Zeit und macht den Prozess transparenter. Sie können alle notwendigen Unterlagen von zu Hause aus zusammenstellen und einreichen. Das vereinfacht den Ablauf erheblich, besonders wenn beide Ehepartner beruflich stark eingespannt sind.
In München zeigt sich zudem ein Trend zur einvernehmlichen Scheidung. Viele Paare möchten Kosten sparen und den emotionalen Stress gering halten. Mediation und außergerichtliche Einigungen werden häufiger genutzt. Das schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Nerven – besonders wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.
Die Bearbeitungszeiten am Familiengericht München variieren je nach Auslastung. Eine gut vorbereitete, einvernehmliche Scheidung kann innerhalb weniger Monate abgeschlossen sein. Streitige Verfahren dauern deutlich länger und verursachen entsprechend höhere Kosten.
Praktische Tipps für Ihre Scheidung in München
Sammeln Sie frühzeitig alle wichtigen Unterlagen: Heiratsurkunde, Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, Renteninformationen und gegebenenfalls Nachweise über Vermögen und Schulden. Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann der Scheidungsantrag bearbeitet werden.
Sprechen Sie offen mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt über Ihre finanzielle Situation. Nur so kann eine realistische Kosteneinschätzung erfolgen. Fragen Sie nach einer konkreten Gebührenberechnung auf Basis Ihres Verfahrenswerts.
Klären Sie mit Ihrem Partner vorab so viele Punkte wie möglich: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Wie regeln Sie den Unterhalt? Je mehr Sie außergerichtlich klären, desto günstiger wird die Scheidung.
Informieren Sie sich über Verfahrenskostenhilfe, falls Sie die Kosten nicht selbst tragen können. Der Antrag kann zusammen mit dem Scheidungsantrag gestellt werden. Auch Ratenzahlung ist bei vielen Anwältinnen und Anwälten möglich.
Häufig gestellte Fragen zu Scheidungskosten
Kann ich die Scheidungskosten steuerlich absetzen?
Scheidungskosten können grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Eine Ausnahme bilden Kosten für den Unterhalt oder den Versorgungsausgleich, wenn diese als Sonderausgaben oder Werbungskosten anerkannt werden. Lassen Sie sich hierzu von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater beraten.
Was passiert, wenn mein Partner nicht zahlen will?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit gemeinsamem Anwalt sollten Sie vorab eine klare Kostenvereinbarung treffen. Zahlt Ihr Partner seinen Anteil nicht, müssen Sie gegebenenfalls in Vorleistung gehen. Die Gerichtskosten können Sie später über den Kostenbeschluss des Gerichts zurückfordern. Im Zweifel hilft ein klärendes Gespräch mit Ihrer Anwältin.
Entstehen zusätzliche Kosten bei Streit ums Sorgerecht?
Ja. Wenn Sie neben der Scheidung auch das Sorgerecht, den Umgang oder den Kindesunterhalt gerichtlich klären lassen, entstehen separate Verfahren mit eigenen Verfahrenswerten und damit zusätzliche Kosten. Deshalb lohnt es sich, diese Punkte möglichst außergerichtlich zu regeln – etwa durch Mediation oder eine einvernehmliche Vereinbarung.
Eine Scheidung muss nicht finanziell ruinös sein. Mit guter Vorbereitung, klarer Kommunikation und der richtigen Unterstützung behalten Sie die Kosten im Griff. Sie denken über eine Trennung oder Scheidung nach? Auf scheidung-muenchen-online.de können Sie Ihre Scheidung bequem online vorbereiten und einreichen – diskret, verständlich und ohne unnötige Kosten.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.