Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht ·
Sarah und Michael sitzen beim Notar in München-Schwabing. Morgen heiraten sie, heute unterschreiben sie ihren Ehevertrag. Sarahs Eltern haben ihr ein Grundstück überschrieben, Michael bringt ein Start-up mit in die Ehe. Beide wollen Klarheit – nicht aus Misstrauen, sondern aus Verantwortung. Der Ehevertrag ist längst kein Zeichen mangelnden Vertrauens mehr, sondern ein Instrument, um gemeinsam Regeln zu schaffen, die zur eigenen Lebenssituation passen.
Viele Paare in München und Bayern fragen sich: Brauchen wir einen Ehevertrag? Die Antwort hängt von Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Situation ab. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist, was Sie darin regeln können und worauf Sie bei der Gestaltung achten sollten.
Was regelt ein Ehevertrag – und was nicht?
Ein Ehevertrag ist eine notariell beurkundete Vereinbarung zwischen Ehepartnern. Er ermöglicht es Ihnen, vom gesetzlichen Güterstand abzuweichen und individuelle Regelungen zu treffen. Das Gesetz sieht für Ehepaare ohne Vertrag automatisch die Zugewinngemeinschaft vor: Jeder behält sein Vermögen, bei Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen.
Im Ehevertrag können Sie regeln:
- Den Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft)
- Den Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der Rentenansprüche
- Fragen zum nachehelichen Unterhalt
- Regelungen zum Trennungsunterhalt
Was Sie nicht im Ehevertrag regeln können: Sorgerecht und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder. Diese Fragen entscheidet immer das Familiengericht am Amtsgericht München nach dem Kindeswohl – unabhängig von vertraglichen Absprachen der Eltern.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Ein Ehevertrag lohnt sich besonders in folgenden Situationen:
- Selbstständigkeit oder Unternehmertum: Wenn einer von Ihnen ein Unternehmen führt, schützt ein Ehevertrag vor einer Zerschlagung im Scheidungsfall. Gerade in München mit seiner starken Gründerszene ist das ein häufiges Thema.
- Große Vermögensunterschiede: Bringt ein Partner erhebliches Vermögen oder Immobilien mit in die Ehe, kann Gütertrennung Klarheit schaffen.
- Zweite Ehe: Wer bereits Kinder aus erster Ehe hat, möchte oft sicherstellen, dass das Erbe für diese Kinder erhalten bleibt.
- Internationale Ehen: Leben Sie in München, haben aber unterschiedliche Staatsangehörigkeiten? Dann kann ein Ehevertrag klären, welches Recht im Scheidungsfall gilt.
- Unterschiedliche Karriereplanung: Wenn ein Partner für die Kinderbetreuung beruflich zurücksteckt, sollten Sie Unterhaltsfragen fair regeln.
Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft oder Gütergemeinschaft?
Die Wahl des Güterstands ist die wichtigste Entscheidung im Ehevertrag.
Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand)
Ohne Ehevertrag leben Sie automatisch in Zugewinngemeinschaft. Jeder behält sein Vermögen, bei Scheidung wird der Zugewinn – also das, was während der Ehe hinzugekommen ist – hälftig geteilt. Das ist für die meisten Paare fair und ausgewogen.
Gütertrennung
Bei Gütertrennung bleibt jeder Vermögenswert dort, wo er ist. Es findet kein Ausgleich statt. Das klingt einfach, kann aber ungerecht sein, wenn ein Partner zugunsten der Familie auf Karriere verzichtet hat. Deshalb sollten Sie Gütertrennung immer mit einer Unterhaltsregelung kombinieren.
Gütergemeinschaft
Hier wird alles gemeinsam – selten gewählt und meist nur bei besonderen familiären oder wirtschaftlichen Konstellationen sinnvoll.
Aktuelle Entwicklungen rund um den Ehevertrag
In den letzten Jahren hat sich die Rechtsprechung zum Ehevertrag weiterentwickelt. Gerichte prüfen heute genau, ob ein Vertrag einen Partner unangemessen benachteiligt – etwa wenn auf jeglichen Unterhalt verzichtet wird, obwohl einer der Partner wegen Kinderbetreuung nicht arbeiten kann. Solche Sittenwidrigkeitskontrollen führen dazu, dass extrem einseitige Verträge für unwirksam erklärt werden können.
Auch die Lebensrealität moderner Paare spiegelt sich in Eheverträgen wider: Immer mehr Paare vereinbaren flexible Regelungen, die sich an veränderte Lebensumstände anpassen – etwa wenn später Kinder kommen oder ein Partner ein Unternehmen gründet. Notare in München berichten, dass heute deutlich häufiger faire, ausgewogene Verträge gewünscht werden als noch vor zehn Jahren.
Zudem gewinnt das Thema Altersvorsorge an Bedeutung. Viele Paare regeln im Ehevertrag nicht nur den Güterstand, sondern auch den Versorgungsausgleich – gerade wenn einer selbstständig ist und keine gesetzliche Rente erwirbt.
Was kostet ein Ehevertrag in München?
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen der Partner und sind gesetzlich festgelegt. Bei einem gemeinsamen Vermögen von beispielsweise 100.000 Euro liegen die Notarkosten bei etwa 300 bis 400 Euro. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für anwaltliche Beratung – und die ist dringend zu empfehlen, bevor Sie unterschreiben.
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ein guter Ehevertrag entsteht nicht kurz vor der Hochzeit, sondern in Ruhe und mit professioneller Begleitung.
Praktische Tipps für Ihren Ehevertrag
- Holen Sie sich unabhängige Beratung: Jeder Partner sollte sich von einem eigenen Anwalt beraten lassen – so ist sichergestellt, dass beide die Folgen verstehen.
- Denken Sie langfristig: Was heute fair erscheint, kann in zehn Jahren anders aussehen. Planen Sie Anpassungsklauseln ein.
- Regeln Sie nicht nur Vermögen: Auch Unterhaltsfragen und Versorgungsausgleich gehören in einen fairen Vertrag.
- Vermeiden Sie Extreme: Totale Verzichte auf Unterhalt oder Zugewinn können sittenwidrig sein und vor Gericht keinen Bestand haben.
- Dokumentieren Sie die Umstände: Notieren Sie, warum Sie bestimmte Regelungen getroffen haben – das kann später bei einer gerichtlichen Prüfung hilfreich sein.
Häufige Fragen zum Ehevertrag
Kann ich einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit abschließen?
Ja, ein Ehevertrag kann jederzeit während der Ehe geschlossen oder geändert werden. Viele Paare entscheiden sich erst nach einigen Jahren dafür – etwa wenn sich die wirtschaftliche Situation verändert hat oder Kinder geboren wurden. Wichtig ist nur, dass beide Partner freiwillig zustimmen und der Vertrag notariell beurkundet wird.
Ist ein Ehevertrag ein Zeichen von Misstrauen?
Nein. Ein Ehevertrag ist ein Zeichen von Verantwortung und Weitsicht. Er schafft Klarheit und kann Konflikte im Fall einer Trennung erheblich reduzieren. Viele Paare berichten, dass das gemeinsame Gespräch über Geld, Vermögen und Zukunft ihre Beziehung sogar gestärkt hat – weil sie offen über wichtige Themen gesprochen haben.
Was passiert, wenn wir keinen Ehevertrag haben?
Dann gelten die gesetzlichen Regelungen: Zugewinngemeinschaft, voller Versorgungsausgleich und Unterhaltsansprüche nach den gesetzlichen Vorgaben. Für viele Paare ist das eine faire Lösung. Wenn Ihre Lebenssituation aber besonders ist – etwa durch Selbstständigkeit, Vermögen oder Kinder aus früheren Beziehungen – sollten Sie prüfen, ob individuelle Regelungen sinnvoller sind.
Fazit: Ehevertrag als Baustein für Ihre gemeinsame Zukunft
Ein Ehevertrag ist kein Misstrauensvotum, sondern ein Instrument, um gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Er gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Ehe nach Ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten – fair, transparent und passend zu Ihrer Lebenssituation. Gerade in einer Stadt wie München, in der viele Paare unternehmerisch tätig sind oder komplexe Vermögensverhältnisse haben, kann ein gut durchdachter Ehevertrag viel Klarheit schaffen.
Lassen Sie sich Zeit, holen Sie sich professionelle Beratung und gestalten Sie Ihren Vertrag so, dass beide Partner sich gut aufgehoben fühlen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.