Von Antje Kaschube, Fachanwältin für Familienrecht ·
Das Konto ist überzogen, der Autokredit läuft noch, und die Küchenfinanzierung ist erst zur Hälfte abbezahlt. Nach einer Trennung stehen viele Paare vor der Frage: Wer muss jetzt eigentlich wofür zahlen? Gerade in München, wo die Lebenshaltungskosten hoch sind und viele Paare gemeinsam größere Anschaffungen finanziert haben, wird das Thema gemeinsame Schulden schnell zur Belastungsprobe.
Die gute Nachricht: Es gibt klare Regeln, wer für welche Schulden haftet. Die schlechte: Diese Regeln entsprechen nicht immer dem Gerechtigkeitsgefühl. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sich schützen können.
Wer haftet für gemeinsame Schulden?
Grundsätzlich gilt: Jeder haftet nur für die Schulden, die er selbst gemacht hat. Das klingt einfach, wird aber kompliziert, sobald beide Partner einen Vertrag unterschrieben haben. Bei einem gemeinsamen Kredit oder einem Gemeinschaftskonto haften beide Partner als Gesamtschuldner – und zwar auch nach der Trennung.
Gesamtschuldner bedeutet: Die Bank oder der Gläubiger kann sich aussuchen, von wem sie das Geld fordert. Sie kann den vollen Betrag von einem Partner verlangen, auch wenn der andere eigentlich die Hälfte zahlen müsste. Erst im zweiten Schritt können Sie dann intern klären, wer welchen Anteil trägt.
Das betrifft vor allem:
- Gemeinsame Kredite für Auto, Möbel oder Renovierungen
- Gemeinschaftskonten mit Dispositionskredit
- Gemeinsam unterschriebene Mietverträge mit Mietrückständen
- Kreditkarten mit zwei Karteninhabern
Was passiert mit dem Gemeinschaftskonto?
Viele Paare in München führen ein gemeinsames Konto für Miete, Einkäufe und laufende Kosten. Nach der Trennung wird dieses Konto oft zum Problem. Beide Partner haben weiterhin vollen Zugriff – theoretisch könnte einer das Konto leerräumen, während der andere für den Dispo haftet.
Unser Praxis-Tipp: Wandeln Sie das Gemeinschaftskonto so schnell wie möglich in ein Oder-Konto um, bei dem beide zustimmen müssen, oder kündigen Sie es ganz. Informieren Sie die Bank schriftlich über die Trennung und bitten Sie um Sperrung größerer Abbuchungen. Viele Banken in München bieten hier unkomplizierte Lösungen an.
Wenn das Konto im Minus ist, haften beide Partner gegenüber der Bank. Intern können Sie später klären, wer welchen Anteil übernimmt – etwa im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung.
Hauskredit und Immobilie: Die größte Hürde
In München haben viele Paare gemeinsam eine Eigentumswohnung oder ein Haus finanziert. Bei einer Trennung wird der Immobilienkredit zur größten finanziellen Herausforderung. Auch hier gilt: Beide haften als Gesamtschuldner, die Bank interessiert sich nicht für Ihre interne Vereinbarung.
Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Einer übernimmt: Ein Partner kauft den anderen aus und übernimmt den Kredit allein. Dafür brauchen Sie meist die Zustimmung der Bank, die prüft, ob das Einkommen ausreicht.
- Verkauf: Sie verkaufen die Immobilie und teilen Gewinn oder Verlust. In München ist der Markt oft noch stabil, aber Verkäufe unter Zeitdruck bringen selten den besten Preis.
- Weiterzahlen: Beide zahlen den Kredit gemeinsam weiter, bis eine andere Lösung gefunden ist. Das erfordert viel Vertrauen und klare Absprachen.
Schulden aus der Ehe: Was zählt dazu?
Nicht jede Schuld, die während der Ehe entstanden ist, ist automatisch eine gemeinsame Schuld. Es kommt darauf an, wer den Vertrag unterschrieben hat und wofür das Geld verwendet wurde.
Beispiel: Ihr Ex-Partner hat während der Ehe einen Kredit für ein neues Motorrad aufgenommen, ohne dass Sie davon wussten oder den Vertrag mitunterschrieben haben. Diese Schuld ist allein seine Sache – Sie haften nicht.
Anders sieht es bei Schulden aus, die für den gemeinsamen Haushalt gemacht wurden. Auch wenn nur einer unterschrieben hat, können beide intern verpflichtet sein, sich an der Tilgung zu beteiligen. Das wird meist im Rahmen der Scheidung geklärt.
Aktuelle Entwicklungen
Die wirtschaftliche Lage macht das Thema Schulden nach Trennung aktueller denn je. Viele Münchner Paare haben in den vergangenen Jahren größere Kredite aufgenommen – für Immobilien, Renovierungen oder auch nur, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken.
Familiengerichte beobachten, dass Schuldenstreitigkeiten häufiger werden. Besonders kompliziert wird es, wenn ein Partner arbeitslos wird oder das Einkommen stark sinkt. Dann kann derjenige, der noch zahlt, schnell in finanzielle Bedrängnis geraten.
Gleichzeitig zeigt sich: Paare, die frühzeitig das Gespräch suchen und klare Vereinbarungen treffen, kommen meist glimpflicher durch die Trennung. Eine Mediation kann helfen, faire Lösungen zu finden, bevor die Fronten verhärten.
Auch die Banken reagieren: Viele Institute in München bieten inzwischen Beratungsgespräche für Paare in Trennung an. Dabei geht es darum, gemeinsam Lösungen zu finden – etwa eine Umschuldung oder eine Anpassung der Raten.
Praktische Schritte nach der Trennung
Wenn Sie sich getrennt haben, sollten Sie schnell handeln, um finanzielle Risiken zu begrenzen:
- Verschaffen Sie sich einen Überblick: Listen Sie alle gemeinsamen Verträge, Kredite und Konten auf.
- Informieren Sie Ihre Bank: Teilen Sie schriftlich mit, dass Sie getrennt leben, und bitten Sie um Beratung zu Gemeinschaftskonten und Krediten.
- Kündigen Sie Vollmachten: Wenn Ihr Ex-Partner eine Kontovollmacht hat, widerrufen Sie diese.
- Dokumentieren Sie alles: Halten Sie fest, wer welche Zahlungen leistet. Das hilft später bei der internen Abrechnung.
- Suchen Sie das Gespräch: Versuchen Sie, sich mit Ihrem Ex-Partner auf eine faire Aufteilung zu einigen. Das spart Nerven und oft auch Geld.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich für Schulden zahlen, von denen ich nichts wusste?
Wenn Sie den Vertrag nicht unterschrieben haben, haften Sie gegenüber dem Gläubiger nicht. Intern kann es aber sein, dass Ihr Ex-Partner Ansprüche hat, wenn das Geld für gemeinsame Zwecke verwendet wurde. Das wird im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung geklärt.
Kann ich aus einem gemeinsamen Kredit einfach aussteigen?
Nein, das geht nur mit Zustimmung der Bank. Sie müssen entweder einen neuen Vertrag aushandeln, bei dem nur noch einer haftet, oder den Kredit komplett ablösen. Die Bank prüft dann, ob das Einkommen des verbleibenden Partners ausreicht.
Was passiert, wenn mein Ex-Partner nicht mehr zahlt?
Als Gesamtschuldner können Sie von der Bank zur Zahlung aufgefordert werden, auch wenn Sie selbst immer pünktlich gezahlt haben. Sie müssen dann zunächst zahlen und können später versuchen, sich das Geld von Ihrem Ex-Partner zurückzuholen – notfalls gerichtlich.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Rechtslage und Rechtsprechung können sich ändern – lassen Sie sich für Ihre persönliche Situation anwaltlich beraten.